Klassifizierung und Registrierung im Fußball

Registrierung von Athleten mit intellektuellen Beeinträchtigungen

Informationen zur Virtus-Registrierung

Der Weltverband Virtus schreibt für die Ausstellung eines Spielerpasses/ Sportpasses ein umfangreiches Registrierungsverfahren vor. Ziel dieses Verfahrens ist es, das ausgeschlossen wird, das Menschen ohne Behinderung an Sportveranstaltungen für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen teilnehmen.

Die Mitgliedsnationen von Virtus sind verpflichtet, ein sogenanntes "National Eligibility Committee (NEC)" einzurichten, das vom "National Eligibility Officer (NEO)" geleitet wird. Als Experten in der Begutachtung und im Registrierungsprozess berät das NEC des DBS die zu registrierenden Athleten und deren Umfeld.

Das Virtus-Registrierungsverfahren setzt sich aus mehreren Teilen und Aufgabenschwerpunkten zusammen.

Kurzfassung

  • IQ-Test
  • Psychologisches Gutachten
  • Nachweis über den Eintritt der Behinderung vor dem 18. Lebensjahr
  • Sportliches Gutachten des Bundestrainers (seit Juli 2008)
  • Ausführliche Beschreibung

IQ-Test

Der Weltverband Virtus schreibt vor, dass der WISC (6-16 Jahre) oder WAIS (16-90 Jahre) zur Ermittlung des Intelligenzquotienten Anwendung finden muss.

Der ermittelte IQ darf den Wert von 75 nicht überschreiten.

Psychologisches Gutachten

Den Arbeitsschwerpunkt des Virtus-Registrierungsverfahrens stellt das psychologische Gutachten dar. Dieses Gutachten muss von einem Psychologen bzw. Psychiater erstellt werden. Es ist nicht gestattetet, dass die Gutachten durch Schulleitungen, Lehrer, Pädagogen oder andere erstellt werden.

In Deutschland kann dafür z.B. die PAC-2 genutzt werden.

Bei der Erstellung der psychologischen Gutachten können die Gutachter von folgenden Personen Daten erheben:

  • Athleten
  • Eltern
  • Lehrer, Pädagogen o.a.
  • Eltern, Erziehungsberechtigte, Betreuer o.a.
  • Leitungspersonal
  • vorhandene Gutachten

In dem zu erstellenden Gutachten müssen die Experten die Defizite der zu registrierenden Athleten herausgearbeitet werden. Auf die nachfolgend genannten Aspekte muss im Rahmen der Erstellung unbedingt Bezug genommen werden:

  • Kommunikation
  • Selbstversorgung/-besorgung
  • Selbstbestimmung
  • Soziale Kompetenz
  • Anpassungsfähigkeit

Eintritt der Behinderung vor dem 18. Lebensjahr

Es muss durch den Gutachter bescheinigt werden, dass die Behinderung des zu registrierenden Athleten vor dem 18. Lebensjahr vorlag.

Weitere Informationen zu dem Registrierungsverfahren finden Sie auf der Homepage des Weltverbandes Virtus.