Qualifikationskriterien

Grundsätze für die Nominierung zu den Paralympischen Spielen 2012 in London

  1. Grundlage für die Nominierung bilden die Satzung und Ordnungen des Deutschen Behindertensportverbandes, im Besonderen aber die Nominierungskriterien in der Fassung von Februar 2010.
  2. Die Nominierung zu den Paralympischen Spielen erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband, der gleichzeitig als Nationales Paralympisches Komitee agiert.
  3. Der Vorschlag an die Nominierungskommission erfolgt durch den Bundes- bzw. Cheftrainer. Der Nominierungsvorschlag ist für jeden Sportler schriftlich zu begründen.
  4. Der Nominierungskommission gehören an:
    • Vizepräsident Leistungssport
    • Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes Leistungssport
    • Leitender DBS-Sportarzt Leistungssport oder ein Vertreter
    • Aktivensprecher oder ein Vertreter
    • Vorsitzender Trainerkommission oder ein Vertreter
    • Vertreter der Individualsportarten
  5. Die Erfüllung der Qualifikationskriterien des IPC in der jeweils aktuellen Fassung (London2012PGQualificationGuide.pdf) ist notwendige Voraussetzung für die Nominierung.
  6. Die Nominierungskommission legt darüber hinaus zusammen mit dem zuständigen Bundes-/Cheftrainer der Individualsportarten verbandsinterne Qualifikationskriterien fest. Diese Kriterien orientieren sich i.d.R. an der Medaillenchance in Einzelwettbewerben. Hiervon kann im Einzelfall abgewichen werden, sofern ein Team in einer Individualsportart (z.B. Staffel) reelle Medaillenchancen hat. Die verbandsinternen Qualifikationskriterien stellen ebenfalls eine notwendige, aber keine ausreichende Voraussetzung für die Nominierung dar.
  7. Sportler und Betreuer werden nur nominiert, sofern sie die Athleten- und Schiedsgerichtsvereinbarung bzw. die Ehren- und Verpflichtungsermächtigung des DBS sowie das Eligibility Code Form des IPC unterzeichnet haben. Sportler müssen darüber hinaus die Wettkampftauglichkeit nachweisen.
  8. Durch das IPC zugewiesene Quoten (sog. Slots) müssen nicht ausgeschöpft werden. In jedem Fall ist das Kriterium der Medaillenchance nachzuweisen.
  9. Sportspielmannschaften, die sich für die Paralympics qualifizieren, werden grundsätzlich nominiert. Die Nominierung der Segel- und Ruderboote sowie Boccia erfolgt analog. Der zuständige Bundes-/Cheftrainer unterbreitet der Nominierungskommission einen Nominierungsvorschlag.
  10. Pflichtverletzungen, unsportliches, verbands- oder mannschaftsschädigendes Verhalten sowie Straftaten können einen Widerruf der Nominierung durch die Nominierungskommission nach sich ziehen, auch wenn die verbandsinternen Qualifikationskriterien erfüllt sind
  11. Nach dem Standard für Meldepflichten Art. 2.5.2 müssen alle Athleten des erweiterten Kreises der Mannschaft für die Paralympischen Spiele für den allgemeinen Testingpool der NADA bis spätestens zwölf Monate vor Beginn der Paralympics gemeldet werden. Athleten, die erst nach dem 29. August 2011 die Qualifikationsvorrausetzungen erfüllen, müssen umgehend dem DBS für die Testpoolmeldung genannt werden.
  12. Die Nominierungskommission tritt zu ihrer abschließenden Sitzung am 21. Juli 2012 zusammen.

(Die Grundsätze wurden durch den Vorstand Leistungssport am 12.03.2011 verabschiedet/ergänzt am 03.09.2011.)