Informationen zu den Qualifikationskriterien

Grundsätze für die Nominierung zu den Paralympischen Spielen 2008 in Peking

  1. Grundlage für die Nominierung bilden die Satzung und Ordnungen des Deutschen Behindertensportverbandes, im Besonderen aber die Nominierungskriterien in der Fassung von August 2005.
  2. Die Nominierung zu den Paralympischen Spielen erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband, der gleichzeitig als Nationales Paralympisches Komitee agiert.
  3. Der Vorschlag an die Nominierungskommission erfolgt durch den Chef-/Blocktrainer[1] über den jeweiligen Abteilungsleiter. Der Vorschlag ist für jeden Sportler schriftlich zu begründen.
  4. Der Nominierungskommission gehören an:
    • Dr. Karl Quade als Vizepräsident Leistungssport
    • Ulf Mehrens als stellv. Vorsitzender des Ausschusses Leistungssport
    • Dr. Jürgen Kosel als Vertreter der Kommission Sportmedizin
    • Rainer Schmidt als Aktivensprecher
    • Bernhard von Welck als Vertreter der Trainerkommission
    • Dr. Ralf Otto als Vertreter der Individualsportarten
  5. Die Erfüllung der Qualifikationskriterien des IPC ist notwendige Voraussetzung für die Nominierung.
  6. Die Nominierungskommission legt darüber hinaus zusammen mit den Abteilungen und Fachbereichen der Individualsportarten verbandsinterne Qualifikationskriterien fest. Diese Kriterien orientieren sich an der Medaillenchance in Einzelwettbewerben. Sportler, die in einem Paralympischen Zyklus keine Medaille in einer paralympischen Disziplin gewonnen haben, sind von der Nominierung ausgeschlossen. Hiervon kann im Einzelfall abgewichen werden, sofern ein Team in einer Individualsportart (z.B. Staffel) reelle Medaillenchancen hat. Die verbandsinternen Qualifikationskriterien stellen ebenfalls eine notwendige, aber keine ausreichende Voraussetzung für die Nominierung dar.
  7. Sportler und Betreuer werden nur nominiert, sofern sie die Ehren- und Verpflichtungsermächtigung des DBS sowie das Eligibility Code Form des IPC unterzeichnet haben.
  8. Durch das IPC zugewiesene Quoten (sog. Slots) müssen nicht ausgeschöpft werden. In jedem Fall ist das Kriterium der Medaillenchance nachzuweisen.
  9. Sportspielmannschaften, die sich über Welt- oder Europameisterschaften für die Paralympics qualifizieren, werden grundsätzlich nominiert.
  10. Die Nominierung der Segel- und Ruderboote erfolgt analog zu den Sportspielmannschaften.
  11. Die Besetzung der Sportspielmannschaften und der Bootsklassen obliegt dem jeweiligen Cheftrainer. Die Nominierungskommission wird diesem Vorschlag i.d.R. folgen.
  12. Pflichtverletzungen, unsportliches, verbands- oder mannschaftsschädigendes Verhalten können eine Rücknahme der Nominierung nach sich ziehen, auch wenn die verbandsinternen Qualifikationskriterien erfüllt worden sind.
  13. Der Qualifikationszeitraum endet am 15. Juni 2008. Die Nominierungskommission tagt abschließend am 22. Juni 2008.

(Diese Grundsätze wurden durch den Vorstand Leistungssport am 10.03.2007 verabschiedet. Eine Ergänzung in Punkt 6 und 7 wurde am 28.09.2007 vorgenommen.)


[1] Die männliche Sprachform impliziert aus Gründen der Lesbarkeit immer auch die weibliche Sprachform.