Bundesschiedsgericht

Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Feststellung und Ahndung von Verstößen wurde gemäß § 42 Absatz 4 der Satzung ein Bundesschiedsgericht gebildet. Weiteres regelt die Rechtsordnung, die Bestandteil der Satzung ist.

Die Anrufung des Bundesschiedsgerichts erfolgt über die zuständigen Mitglieder des DBS-Vorstandes.


Zusammensetzung des Bundesschiedsgerichts

Vorsitzender

  • Matthias Berg

 

Stellvertretender Vorsitzender

  • Michael Richter

 

Beisitzer

  • Bernhard von Welck
  • N.N.
  • N.N.
  • N.N.