Bundesschiedsgericht
Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Feststellung und Ahndung von Verstößen wurde gemäß § 42 Absatz 4 der Satzung ein Bundesschiedsgericht gebildet. Weiteres regelt die Rechtsordnung, die Bestandteil der Satzung ist.
Die Anrufung des Bundesschiedsgerichts erfolgt über die zuständigen Mitglieder des DBS-Vorstandes.
Zusammensetzung des Bundesschiedsgerichts
Vorsitzender
- Matthias Berg
Stellvertretender Vorsitzender
- Michael Richter
Beisitzer
- Bernhard von Welck
- N.N.
- N.N.
- N.N.
