Zentrale Hinweisstelle: Verstöße im organisierten Sport melden

Auch im organisierten Sport kann es zu Verstößen kommen, die ohne Konsequenzen bleiben - die Angst als Betroffene*r oder Hinweisgeber*in, nicht geschützt zu sein, ist zu groß, um sie zu melden. Hinweise können aber dafür sorgen, Verstöße zu untersuchen und aufzudecken. Um die Hinweisgeber*innen vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen, zu schützen, gilt seit Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz.

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) hat sich dem System der Zentralen Hinweisstelle für Mitgliedsorganisationen des DOSB angeschlossen. Die Funktion der zentralen Hinweisstelle wird durch die Kanzlei HEUKING – VON COELLN wahrgenommen. Dorthin können sich haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, Athlet*innen, Mitglieder und weitere Stakeholder bei Anhaltspunkten für einen Gesetzesverstoß oder den Verstoß gegen interne Regelungen durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter*innen im Rahmen ihrer Tätigkeit für den DBS wenden.

Die Rechtsanwält*innen der Zentralen Hinweisstelle sind unabhängig und unterliegen keinen Anweisungen des DBS.

Die Aufgabe der Zentralen Hinweisstelle besteht in der Entgegennahme von Hinweisen, in der Beratung der hinweisgebenden Person über das Verfahren und den Fortgang des Verfahrens, in der Weitergabe des Hinweises an die zuständige Institution (dies hängt davon ab, welchen Integritätsbereich die Meldung betrifft) und deren Unterstützung bei der Aufklärung des Sachverhaltes.

Die zentrale Hinweisstelle befasst sich mit Verstößen gegen geltendes Recht oder verbandsinterne Regelungen (z. B. Satzung, Ordnungen, Leitbild, Ethik-Code, usw.), denen sich der DBS freiwillig unterworfen oder die er selbst aufgestellt hat. Die Tätigkeit umfasst nicht die Entgegennahme von Hinweisen auf mögliche Verstöße von Organisationen, die sich der zentralen Hinweisstelle nicht angeschlossen haben. Die Inanspruchnahme der zentralen Hinweisstelle ist für Hinweisgeber*innen freiwillig und kostenfrei.

Bei Bedarf ist die Korrespondenz mit der Zentralen Hinweisstelle sowohl vollständig anonym als auch insoweit anonymisiert möglich, als die Zentrale Hinweisstelle gegenüber der Institution die Anonymität wahrt. Uneingeschränkt gilt dies jedenfalls dann und solange, wie der*die Hinweisgeber*in ein schützenswertes Anliegen verfolgt. Nicht schützenswert ist der*die Hinweisgeber*in in Bezug auf beleidigende oder offenbar erfundene Inhalte.

Als Ansprechperson steht Frau Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln telefonisch unter +49 211 44 03 57 71 oder per Mail unter Zentrale-Hinweisstelle@hvc-strafrecht.de zur Verfügung. Eine verschlüsselte Kommunikation per E-Mail ist erst nach Austausch des Verschlüsselungszertifikats zwischen beiden E-Mail-Adressen möglich. Wenn Sie Ihre Meldung daher verschlüsselt per E-Mail einreichen möchten, müssten Sie der Zentralen Hinweisstelle zunächst eine kurze E-Mail schicken, auf die die Zentrale Hinweisstelle zum Zweck des Austausches des Verschlüsselungszertifikats antworten kann. Sobald Sie die Antwort erhalten haben, können Sie Ihre Meldung verschlüsselt versenden.

Möchte sich der*die Hinweisgeber*in bevorzugt an eine männliche Person wenden, kann eine Meldung an Herrn Christian Heuking erfolgen, der über dieselben Kontaktdaten zu erreichen ist. Eine Meldung ist zudem über ein internetbasiertes Meldesystem über diesen Link möglich. Eine postalische Meldung kann an die folgende Adresse geschickt werden:

PERSÖNLICH/VERTRAULICH
HEUKING • VON COELLN
Rechtsanwälte PartG mbB
z.Hd. Frau Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln/Herrn Rechtsanwalt Christian Heuking
Prinz-Georg-Str. 104
40479 Düsseldorf

Weitere Informationen können der Webseite https://zentrale-hinweisstelle.sportdeutschland.de/ und https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2022_Hinweisgeberschutz.html entnommen werden.