Qualifikationskriterien

Grundsätze für die Nominierung zu den Paralympischen Spielen 2014 in Sotschi

  1. Grundlage für die Nominierung bilden die Satzung und Ordnungen des Deutschen Behindertensportverbandes, im Besonderen aber die Nominierungskriterien in der Fassung von Februar 2010.
  2. Die Nominierung zu den Paralympischen Spielen erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband, der gleichzeitig als Nationales Paralympisches Komitee agiert.
  3. Der Vorschlag an die Nominierungskommission erfolgt durch den Bundes- bzw. Cheftrainer. Der Nominierungsvorschlag ist für jeden Sportler schriftlich zu begründen.
  4. Der Nominierungskommission gehören an:
    • Der Vizepräsident Leistungssport
    • Der stellv. Vorsitzende des Ausschusses Leistungssport
    • Der Leitende Sportarzt Leistungssport oder Vertreter
    • Der Aktivensprecher oder Vertreter
    • Der Vorsitzende der Trainerkommission oder Vertreter
    • Ein Vertreter der Individualsportarten
  1. Die Erfüllung der Qualifikationskriterien des IPC in der jeweils aktuellen Fassung ist notwendige Voraussetzung für die Nominierung.
  2. Die Nominierungskommission legt darüber hinaus zusammen mit den zuständigen Bundes-/ Cheftrainern der Individualsportarten verbandsinterne Qualifikationskriterien fest. Diese Kriterien orientieren sich i.d.R. an der Medaillenchance in Einzelwettbewerben. Hiervon kann im Einzelfall abgewichen werden, sofern ein Team in einer Individualsportart (z.B. Staffel) reelle Medaillenchancen hat. Die verbandsinternen Qualifikationskriterien stellen ebenfalls eine notwendige, aber keine ausreichende Voraussetzung für die Nominierung dar.
  3. Sportler werden nur nominiert, sofern sie die Athleten- und Schiedsvereinbarung sowie das Eligibility Code Form des IPC unterzeichnet haben. Darüber hinaus muss die Wettkampftauglichkeit nachgewiesen werden. Betreuer werden nur nominiert, sofern sie die Ehren- und Verpflichtungserklärung, die Schiedsvereinbarung sowie das Eligibility Code Form  des IPC unterzeichnet haben.
  4. Jeder Sportler muss den Nachweis einer sportmedizinischen Untersuchung nach dem DOSB-Standard führen. Die Untersuchung darf nicht länger als 12 Monate bis zur Schließung des Paralympisches Dorfes zurückliegen.
  5. Durch das IPC zugewiesene Quoten (sog. Slots) müssen nicht ausgeschöpft werden. In jedem Fall ist das Kriterium der Medaillenchance nachzuweisen.
  6. Sportspielmannschaften, die sich für die Paralympics qualifizieren, werden grundsätzlich nominiert. Die Besetzung der Sportspielmannschaften obliegt dem jeweiligen Cheftrainer. Die Nominierungskommission wird diesem Vorschlag i.d.R. folgen.
  7. Pflichtverletzungen, unsportliches, verbands- oder mannschaftsschädigendes Verhalten können einen Widerruf der Nominierung nach sich ziehen, auch wenn die verbandsinternen Qualifikationskriterien erfüllt sind.
  8. Nach dem Standard für Meldepflichten Art. 2.5.2 des NADC müssen alle Athleten des erweiterten Kreises der Mannschaft für die Paralympischen Spiele dem Testpool zur Durchführung von Trainingskontrollen (out-of competition) der NADA bis spätestens zwölf Monate vor Beginn der Spiele angehören. Athleten, die erst nach dem 07. März 2013 die Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen, müssen dem DBS umgehend durch den Bundes-/Cheftrainer für die unverzügliche Aufnahme in den Testpool der NADA genannt werden.
  9. Die Nominierungskommission tritt zu ihrer abschließenden Sitzung am 13. Februar 2014 zusammen.

(Die Grundsätze wurden durch den Vorstand Leistungssport am 14.06.2013 verabschiedet.)

Die einzelnen Qualifikationskriterien als PDF zum Download

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