Qualitätsmanagement im Rehabilitationssport

Rehabilitationssport zeichnet sich durch eine hohe Qualität aus, die durch verschiedene Strukturen und Maßnahmen erreicht wird. Strukturell wird die Qualität durch die Rahmenvereinbarung, die Vereinbarungen zur Durchführung mit den Rehabilitationsträgern und die DBS-Durchführungsrichtlinien gesichert. Auch der bundeseinheitliche Antrag auf Anerkennung und das Anerkennungsverfahren zählen zu den strukturellen Maßnahmen der Qualitätssicherung. Durch eine ordnungsgemäße Beratung im Rahmen des (Erst-)Beratungsgesprächs zum ärztlich verordneten Rehabilitationssport und die Dokumentation wird die Prozessqualität gesichert.  

Die anerkennenden Stellen, d.h. die Landes- und Fachverbände, und die Anbieter von Rehabilitationssport sind durch die vertraglichen Regelungen in der Rahmenvereinbarung und der Vereinbarung zur Durchführung dazu verpflichtet, die "Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität" zu gewährleisten und den Einsatz von "standardisierter Dokumentationen aller Qualitätsdimensionen" vorzunehmen.

 

Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualitä im Rehasport

 

Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch die Landes- und Fachverbände und den DBS

  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der anerkannten Rehabilitationssportgruppen
  • Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote für Übungsleiter*innen und Vereinsvertrer*innen
  • Themenbezogene oder themenübergreifende Informationsveranstaltungen und Schreiben ("Rehasport-Info")
  • Strukturaudits und Qualitätsaudits in den anerkannten Gruppen
  • Standardisiertes Beschwerde- und Beratungsverfahren
  • Persönliche und fachliche Vereinsberatung

Maßnahmen der Qualitätssicherung des Leistungserbringers (Anbieter von Rehabilitationssport)

Leistungserbringer sichern die Qualität in vielfältiger Weise und entsprechend ihrer Strukturen und Bedürfnissen. Wir möchten diese Vielfalt erhalten. Alle empfohlenen Maßnahmen und Vorlagen stellen daher nur ein Angebot dar.

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