Der Weg zum Rehasport - Von der Verordnung bis zum eigenverantwortlichen Sporttreiben

1. Ausgangssituation

Sie haben eine Behinderung, sind davon bedroht oder leiden an einer chronischen Erkrankung und möchten gemeinsam mit anderen Ihre Ausdauer, Kraft, Koordination und Beweglichkeit verbessern sowie Beschwerden lindern? Dann könnte Rehabilitationssport genau das richtige sein. Es bestehen verschiedene Rehabilitationssportangebote für Erwachsene und Kinder z.B. bei Rücken- und Gelenkerkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen, Lähmungen, Amputationen, intellektuellen Beeinträchtigungen, Krebserkrankungen und vielem mehr. Auch Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins werden angeboten.

2. Verordnung

Besprechen Sie Ihre Ziele, die Möglichkeiten des Rehabilitationssports und das weitere Vorgehen mit Ihrem*Ihrer behandelnden Ärzt*in (Hausärzt*in, Fachärzt*in oder Ärzt*in der stationären Rehabilitationseinrichtung). Sieht diese*r die medizinische Notwendigkeit für Rehabilitationssport, kann er*sie eine entsprechende Verordnung ausstellen.

3. Genehmigung

Die Verordnung reichen Sie in der Regel bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese prüft die Verordnung und bestätigt die Kostenübernahme der Rehabilitationssportmaßnahme. Durch die Genehmigung Ihrer Krankenkasse ist die Teilnahme am ärztlich verordneten Rehabilitationssport für Sie zuzahlungsfrei. Die aufgrund eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit ausgestellte Verordnung reichen Sie bei Ihrer Unfallversicherung vor Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssport zur Genehmigung ein. Sollten Sie gerade aus einer stationären Rehabilitationsmaßnahme in Trägerschaft der gesetzlichen Rentenversicherung kommen und dort von dem*der Ärzt*in der Rehabilitationseinrichtung eine Verordnung ausgestellt bekommen haben, so beinhaltet diese die direkte Kostenzusage der Rentenversicherung. Eine gesonderte Genehmigung ist nicht notwendig.

4. Vereinssuche

Nach der erfolgreichen Genehmigung der Verordnung können Sie sich auf die Suche nach einem Verein Ihrer Wahl in Ihrer näheren Umgebung machen, der ein entsprechendes Rehabilitationssportangebot bereithält. Bei der Suche nach einem geeigneten Verein unterstützt Sie gerne der jeweilige DBS-Landesverband.

5. Beratungsgespräch

Haben Sie sich für einen Verein entschieden, vereinbaren Sie einen Beratungstermin. In einem Beratungsgespräch wird anhand der ärztlichen Verordnung, der Diagnosen und Beschwerden eine geeignete Rehabilitationssportgruppe ausgewählt sowie weitere Informationen zum Rehabilitationssportangebot des Vereins vermittelt. In einem Beratungsprotokoll werden die Inhalte des Gesprächs festgehalten.

6. Durchführung

Nun können Sie mit dem Rehabilitationssport in Ihrer Gruppe starten. Die Verordnung von Rehabilitationssport ist zeitlich begrenzt. Ist Ihre gesetzliche Krankenversicherung der Rehabilitationsträger, dann werden im Regelfall 50 bzw. bei Herzsport 90 Übungseinheiten genehmigt, welche innerhalb von 18 bzw. 24 Monaten wahrgenommen werden können. Bei bestimmten Erkrankungen kann eine längere Leistungsdauer in Betracht kommen.

7. Und nach dem Rehasport?

Der Rehabilitationssport ist als Initialzündung für ein lebensbegleitendes Sporttreiben gedacht. Auch nach dem Rehabilitationssport sollten Sie weiterhin aktiv bleiben, um die erzielte positive Effekte auf physischer, psychischer und sozialer Ebene zu erhalten und weiter auszubauen. Informieren Sie sich bei Ihrem Verein zu möglichen Angeboten im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft im Anschluss an den Rehabilitationssport.