Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins

Im Zuge der Gender Mainstreaming-Debatten und der Schaffung des neunten Sozialgesetzbuches (§ 64 SGB IX) beschäftigte sich der DBS verstärkt mit der Thematik Selbstbehauptung und Persönlichkeitsstärkung von Menschen mit und mit drohender Behinderung. Die „Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins" (ÜzSdS) wurden daraufhin erstmals am 1. Juli 2001, mit in Kraft treten des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX), in das deutsche Rehabilitationsrecht aufgenommen.

Die ÜzSdS sind eine besondere Form des Rehabilitationssports und werden als eigene Übungsveranstaltungen angeboten. Die Verordnung des speziellen Rehabilitationssportangebots erfolgt über den*die behandelnde Ärzt*in (Haus- oder Fachärzt*in). Mit den ÜzSdS soll das Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen entwickelt und gestärkt werden. Dem liegt der Leitgedanke zugrunde, dass es nicht ausreicht, eine Selbstverteidigungssportart zu erlernen bzw. einen Selbstverteidigungskurs zu belegen, da die Angst und Unsicherheit oftmals bleiben. Viele haben nie gelernt, sich durchzusetzen oder ihre eigenen Interessen mit Nachdruck zu vertreten – „Nein“ zu sagen. Gleichzeitig dienen die Übungen zur Gewaltprävention, da das Erkennen von sich anbahnenden Konflikten durch eine Sensibilisierung der Wahrnehmung geschult wird.

Sportler*innen bei Ausführung von Übungen zur Selbstverteidigung
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Ziele sind ein gestärktes Selbstbewusstsein

und erweiterte Handlungskompetenz

durch  Aufklärung und Information

zur Verhinderung von Gewalt.