Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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An wen wende ich mich, wenn ich Rehabilitationssport in meinem Verein anbieten möchte?
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Für die Anerkennung eines Vereins als Leistungserbringer im Rehabilitationssport sind die Landesverbände des DBS zuständig. Dort werden Sie beraten, Ihnen kann Informationsmaterial zur Verfügung gestellt werden und Ihnen wird bei der Gründung von Rehabilitationssportgruppen geholfen. Den zuständigen Landesverband für Ihr Bundesland finden Sie unter Landesverbände.
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Als Ärztin oder Arzt möchte ich meinen Patientinnen und Patienten Sport empfehlen, welchen Vordruck nutze ich für den Rehabilitationssport und belastet dies mein Heilmittelbudget?
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Für die Verordnung des Rehabilitationssports ist für gesetzlich Krankenversicherte das Muster 56 (Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining) vom 01.07.2018 zu nutzen. Ein großer Vorteil des Rehabilitationssports ist, dass dieser nicht zulasten des ärztlichen Heilmittelbudgets verordnet wird. Für die Verordnung über andere Rehabilitationsträger berät Sie gern der zuständige Landesverband.
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Welche Lizenzen benötige ich um den Rehabilitationssport als Übungsleitung durchführen zu können? Welche Lehrgänge muss ich hierfür besuchen?
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Für die Leitung von Rehabilitationssportgruppen wird innerhalb des DBS die Lizenz „Übungsleiter/in B – Rehabilitationssport“ benötigt. Für den Erwerb dieser Lizenz müssen der Grundlagenblock 10 und der indikationsspezifische Profilblock (Orthopädie/Innere Medizin/Sensorik/Neurologie/Geistige Behinderung/Psychiatrie) absolviert werden. Darüber hinaus ist der Nachweis einer Erste-Hilfe Grundausbildung notwendig, der nicht älter als 2 Jahre sein darf.
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Ich habe bereits Sportgruppen geleitet bzw. habe schon einen sportlichen Hintergrund. Wird dies für die Übungsleitungsausbildung anerkannt?
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Grundsätzlich gelten für alle Interessenten an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im DBS die gleichen Voraussetzungen. Bestimmte Ausbildungs- und Studiengänge können jedoch als Vorkenntnisse anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen. Hierfür muss ein Antrag bei dem Landes- oder Fachverband gestellt werden, der die jeweilige Ausbildung durchführt.
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Ich möchte meine Übungsleiter/in-Lizenz verlängern. Was muss ich machen?
- Die Lizenz kann mit dem Nachweis einer Fortbildung von 15 Lerneinheiten um weitere vier Jahre (Ausnahme: Übungsleiterlizenz B Rehabilitationssport Innere Medizin um zwei Jahre) verlängert werden. Zudem kann die Lizenz auch durch die Teilnahme an einem Ausbildungsgang, in den noch keine Lizenz erworben wurde, verlängert werden (mindestens 15 Lerneinheiten).
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Die im DBS-Lehrgangsplan veröffentlichten Fortbildungen der Landes- und Fachverbände werden bundesweit für die Verlängerung der Lizenzen anerkannt. Bei Interesse an externen Fortbildungen (außerhalb der Strukturen des DBS) ist mit dem zuständigen Landes- oder Fachverband vorab zu klären, inwiefern die externe Fortbildung zur Lizenzverlängerung anerkannt werden kann.
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Wo und wie finde ich einen Verein in meiner Nähe, der Rehabilitationssport anbietet?
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Unter Rehabilitationssportgruppen finden Sie die anerkannten Rehabilitationssportgruppen in Ihrem Bundesland.
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Wieviel kostet die Teilnahme am Rehabilitationssport im Verein?
- Solange eine ärztliche Verordnung vorliegt, die von einem der Rehabilitationsträger (u.a. gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallkasse) genehmigt wurde, ist die Teilnahme am Rehabilitationssport für Sie kostenfrei. Eine freiwillige Mitgliedschaft in einem Sportverein ist auch während des ärztlich verordneten Rehabilitationssports möglich.
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Im Sinne der Nachhaltigkeit der Rehabilitationsmaßnahme bieten viele Vereine eine Mitgliedschaft zur Weiterführung des Sports an.
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Beim Sport kann immer etwas passieren. Bin ich beim Rehabilitationssport versichert?
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Ja! Die vertraglichen Regelungen geben zwingend vor, dass der Verein eine Unfallversicherung für alle Teilnehmenden abschließen muss, unabhängig davon ob man Mitglied im Verein ist oder nicht.
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Kann ich im Rehabilitationssport auch an Geräten trainieren?
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Nein! Im Rehabilitationssport ist kein Gerätetraining vorgesehen. Dies gilt auch für den Fall, dass im Feld „Sonstiges“ der Verordnung, das Gerätetraining vom Arzt empfohlen wird. Im Vordergrund der Rehabilitationsmaßnahme steht der gruppendynamische Ansatz des Sports. Darüber hinaus soll der Rehabilitationssport als Hilfe zur Selbsthilfe dienen, sodass eine Fortführung der Übungen ermöglicht werden kann.
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Die Ärztin / der Arzt hat auf der Verordnung das Feld „Gymnastik (auch im Wasser)“ angekreuzt. Habe ich jetzt einen Anspruch auf einen Platz in einer Wassergymnastik-Gruppe?
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Sie können nun an Angeboten des Rehabilitationssports teilnehmen, die in Form einer Gymnastik an Land oder als Wassergymnastik durchgeführt werden. An der Wassergymnastik können Sie nur dann teilnehmen, wenn der ausgesuchte Verein ein solches Angebot hat und über einen freien Platz für Sie verfügt. Ein Anspruch ausschließlich auf Wassergymnastik lässt sich hiervon nicht ableiten.
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Ich arbeite im Schichtdienst und kann nicht jede Woche an der gleichen Gruppe teilnehmen. Gibt es für mich eine spezielle Regelung?
- Da auch die Dynamik innerhalb einer festen Gruppe einen Teil der Rehabilitation ausmacht, ist dieser Aspekt sehr wichtig. Grundsätzlich spricht aber nichts gegen eine Teilnahme an z.B. zwei festen Gruppen zu unterschiedlichen Zeiten, solange die von der Ärztin / vom Arzt verordnete und des Kostenträgers genehmigte Frequenz der Einheiten pro Woche nicht überschritten wird und der Verein die Kapazitäten dafür hat.