Handlungsoptionen auf einen Blick

Herzsportgruppen können seit Inkrafttreten der neuen Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining am 1. Januar 2022 ohne die ständige persönliche Anwesenheit des*der verantwortlichen Herzsportgruppenärzt*in durchgeführt werden. In diesen Fällen ist die zusätzliche Absicherung in Notfallsituationen notwendig und kann in verschiedenen Varianten sichergestellt werden.

Die bestehenden Herzsportgruppen können natürlich auch in der bisherigen Form unter ständiger Anwesenheit des*der Ärzt*in fortgeführt werden.

Daraus ergeben sich folgende Durchführungsvarianten von Herzsportgruppen:

  1. Herzsportgruppenärzt*in ist ständig anwesend (klassische Herzsportgruppe)
  2. Herzsportgruppenärzt*in ist nicht ständig anwesend
    Es erfolgt mindestens alle sechs Wochen eine Visitation der Gruppe durch den*die Herzsportgruppenärzt*in.

    Die Absicherung der Notfallsituation erfolgt durch:
    • die ständige Anwesenheit einer Rettungskraft oder
    • die ständige Bereitschaft des*der Herzsportgruppenärzt*in oder
    • die ständige Bereitschaft einer Rettungskraft.
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Welche Möglichkeiten bestehen nun für Vereine?

   

Bestehende Herzsportgruppe unverändert weiterführen

Die anerkannten „klassischen“ Herzsportgruppen können ohne  weiteren Handlungsbedarf fortgeführt werden. Durch eine Erweiterung der Qualifikationsanforderungen ergeben sich zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für die Vereine.

Bestehende Herzsportgruppe in neue Form überführen

Möchten Sie die Herzsportgruppe in eine neue Form ohne ständige ärztliche Anwesenheit überführen, ist ein verkürztes Anerkennungsverfahren zur Ummeldung der bestehenden Herzsportgruppe durchzuführen. Folgendes Formular muss dazu bei Ihrem zuständigen Landesverband eingereicht werden:

  • Formular UH – Antrag auf Ummeldung bestehender Herzsportgruppen

Folgende Formulare müssen darüber hinaus dem Verein vorliegen und auf Verlangen der anerkennenden Stelle (i.d.R. Landesverband des DBS) unverzüglich vorgelegt werden:

Neue Herzsportgruppe zertifizieren

Über das bundeseinheitliche Anerkennungsverfahren können Mitglieder unserer Landesverbände als Anbieter bzw. Leistungserbringer von Rehabilitationssportgruppen anerkannt werden - so auch von Herzsport. Die einheitlichen Kriterien sowie Formulare des Anerkennungsverfahrens sind in allen DBS-Landesverbänden gültig. Um konkrete Informationen zur Umsetzung des Anerkennungsverfahrens zu erhalten oder einen Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport zu stellen, empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme zu dem für Sie zuständigen DBS-Landesverband.

Für die Anerkennung neuer Herzsportgruppen sind folgende Anerkennungsformulare bei dem zuständigen Landesverband einzureichen:

Folgende Formulare müssen darüber hinaus dem Verein vorliegen und auf Verlangen der anerkennenden Stelle (i.d.R. Landesverband des DBS) unverzüglich vorgelegt werden:

 

Noch Fragen?

Für weitere Informationen zur Umsetzung des Ummeldungsverfahrens oder um einen Antrag auf Ummeldung zu stellen, empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme zu dem für Sie zuständigen DBS-Landesverband.