Fragen und Antworten Neuregelungen im Herzsport

Herzsport allgemein

Wieso wurde die Neuregelung eingeführt?

  • Hintergrund ist die Tatsache, dass es zunehmend schwieriger wird, Ärzt*innen für die ständige Anwesenheit während der Übungsveranstaltungen im Rehabilitationssport in Herzsportgruppen zu finden und nach Expertenmeinung, die Fortschritte der modernen Kardiologie dies nicht in allen Fällen notwendig machen. Das bedeutet jedoch nicht, dass auf die ärztliche Betreuung in Herzsportgruppen gänzlich verzichtet werden kann. Sie ist weiterhin wichtig, um die hohe Qualität des Sportes in Herzsportgruppen zu erhalten bzw. zu verbessern und auch Ihre und die Fragen der Teilnehmer*innen zu beantworten.
  • Die Absicherung einer Notfallsituation durch Rettungskräfte bietet eine zusätzliche Möglichkeit für Vereine. Die Herzsportgruppenärzt*innen werden damit insbesondere zeitlich entlastet, was im besten Falle dazu führt, dass mehr Ärzt*innen für dieses Engagement gewonnen werden können. Dadurch verbessert sich mittel- und langfristig auch die bundesweite Angebotsstruktur.
Wonach wird entschieden, ob die Herzsportgruppe mit oder ohne ständige persönliche Anwesenheit des*der Herzsportgruppenärzt*in durchgeführt wird?

Bei allen Herzsportgruppen kann in Abstimmung mit dem*der verantwortlichen Herzsportgruppenärzt*in entschieden werden, in welcher Form die Herzsportgruppe durchgeführt werden soll.  Eine Ausnahme stellen die Herzinsuffizienzgruppen dar (keine Durchführung beim DBS), da hier die ständige persönliche Anwesenheit weiterhin zwingend erforderlich ist.

Kann ich als Verein weiterhin die klassischen Herzsportgruppen anbieten?

Die neuen Herzsportgruppen verstehen sich als Ergänzung zum bestehenden System, sodass auch weiterhin klassische Herzsportgruppen angeboten werden können.

Kann zwischen verschiedenen Durchführungsvarianten (klassische und neue Form) bei Bedarf (z.B. Krankheit oder Urlaub des*der Ärzt*in) gewechselt werden?

Grundsätzlich können beide Durchführungsmöglichkeiten in einer Gruppe angewendet werden. Wichtig ist, dass eine Ummeldung erfolgt ist. Die Absicherung der Notfallsituation ist als ein graduelles System zu verstehen. Die sicherste Variante ist die, wenn der*die Herzsportgruppenärzt*in ständig anwesend ist. Danach folgt die ständige Anwesenheit einer Rettungskraft und anschließend die ständige Bereitschaft. Sollte ein Verein sich also für eine der Varianten ohne die ständige Anwesenheit des*der Herzsportgruppenärzt*in entschieden haben und der*die Ärzt*in ist dann doch häufiger ständig anwesend, ist daran nichts auszusetzen.

An wen wende ich mich, wenn ich Herzsportgruppen anbieten möchte?

Für die Anerkennung eines Vereins als Leistungserbringer im Rehabilitationssport sind die Landesverbände des DBS zuständig. Dort werden Sie beraten, Ihnen kann Informationsmaterial zur Verfügung gestellt werden und Ihnen wird bei der Gründung von Rehabilitationssportgruppen geholfen.

Hier gelangen Sie zu den Ansprechpartner*innen der Landesverbände.

Welche weiteren Besonderheiten bestehen für den Herzsport?

  • In Herzsportgruppen sind ein netzunabhängiger, tragbarer Defibrillator bzw. automatisierter externer Defibrillator (AED) (Wartungskontrolle) und ein Notfallkoffer (regelmäßige Überprüfung) vorzuhalten.
  • Es liegt ein Notfallplan vor
  • In regelmäßigen Abständen, mindestens 2x/Jahr, sind während der Übungsveranstaltungen Notfallübungen durchzuführen, in denen auch die Teilnehmenden der Herzsportgruppen die Funktionsfähigkeit des Defibrillators (AED) kennenlernen. Dabei sollte auch der Ablauf im Falle eines Notfalls (wer übernimmt welche Aufgabe?) geübt werden.
Können die Neuregelungen auch für privatversicherte Teilnehmer*innen bereits umgesetzt werden?

Es bestehen keine Verträge zwischen dem DBS und den privaten Krankenversicherungen. Es kann daher von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt werden. Wir empfehlen hier, dass die Versicherten bei ihrer privaten Krankenversicherung die Kostenübernahme für den Herzsport vorab abklären und auf die Neuregelungen hinweisen. Dazu kann es hilfreich sein, wenn sie das Schreiben der gesetzlichen Krankenversicherungen zur Zustimmung zum vorzeitigen Inkrafttreten der Neuregelungen im Herzsport beifügen. Das Schreiben können Sie bei Ihrem zuständigen Landesverband anfragen.

Gelten für die Neuregelungen andere Vergütungssätze der Krankenversicherungen?

Die Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen für den Herzsport bleiben in ihrer Höhe bestehen. Dabei wird nicht zwischen den verschiedenen Durchführungsvarianten differenziert.

 

Herzsport mit ständiger Anwesenheit des*der Herzsportgruppenärzt*in

Welche Neuerungen gibt es für bestehende Herzsportgruppen?

  • Außer Ärzt*innen mit Erfahrung im Rehabilitationssport dürfen jetzt auch Ärzt*innen ohne diese Voraussetzung mit folgenden Qualifikationen die Gruppe betreuen:
    1. Fachärzt*in für Innere Medizin, Kardiologie, Allgemeinmedizin
    2. Fachärzt*in für Physikalische und Rehabilitative Medizin
    3. Fachärzt*in auf einem anderen Gebiet mit Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin
Welche Regelungen bleiben unverändert?

  • Die bestehenden Herzsportgruppen können in der bisherigen Form unter ständiger Anwesenheit des*der Ärzt*in fortgeführt werden
  • Die Zahl der Teilnehmer*innen darf 20 nicht überschreiten
  • Die Übungseinheit im Herzsport beträgt mindestens 60 Minuten
  • Die ständige Anwesenheit des*der verantwortlichen Ärzt*in gilt auch für die Betreuung von maximal drei parallel stattfindenden Herzsportgruppen in räumlicher Nähe (z.B. in Dreifach-Sporthallen) als erfüllt

 

Herzsport ohne ständige Anwesenheit des*der Herzsportgruppenärzt*in

Wird für die Durchführung des Herzsports in neuer Form trotzdem ein*eine Herzsportgruppenärzt*in benötigt?

Ja, denn dies ist auch weiterhin eine unverzichtbare Aufgabe. Der*die Herzsportgruppenärzt*in nimmt jetzt insbesondere die Beratungsfunktion von Teilnehmer*innen und Übungsleiter*in wahr.

Ist es notwendig das jede*r neue Teilnehmer*in das Aufklärungsgespräch mit dem*der verantwortlichen Herzsportgruppenärzt*in führt?

Gemäß der in den Neuregelungen definierten Aufgaben des*der Herzsportgruppenärzt*in muss die Zuordnung von neuen Teilnehmer*innen zu den einzelnen Gruppen grundsätzlich im persönlichen Gespräch mit dem*der Herzsportgruppenärzt*in erfolgen. Eine Zuordnung durch andere Vereinsvertreter*innen (z.B. Übungsleiter*in, Vorstand, Empfangskraft) ist nicht möglich. In seltenen und begründeten Ausnahmefällen kann dies auch nach Aktenlage erfolgen. Welche Ausnahmefälle dies betrifft ist nicht abschließend definiert und obliegt der Entscheidung der*des Ärzt*in, die begründet sein muss.

Ein Beispiel: Eine Begründung könnte sein, dass der verordnende Arzt auch der Herzgruppenarzt ist und die aktuellen Befunde des*der Teilnehmer*in kennt oder aber detaillierte Belastungsvorgaben z.B. aus einem Reha-Entlassungsbericht, die eine hohe Belastbarkeit bereits im Vorfeld signalisieren.

Wie erfolgt die ärztliche Beratung der Teilnehmer*innen/Übungsleiter*innen?

Die Beratung der Teilnehmer*innen (medizinisch, psycho-sozial, Lebensstil) und Übungsleitung erfolgt weiterhin während der Übungsveranstaltungen sowie zusätzlich auf Anfrage z. B. telefonisch.

Anhand welcher Kriterien wird festgelegt, wie oft der*die Herzsportgruppenärzt*in die Herzsportgruppe besucht?

  • Das hängt von den, bei den einzelnen Teilnehmer*innen bestehenden, aktuell erhobenen Befunden, der Leistungsfähigkeit der Teilnehmer*innen sowie deren individuellen Risiken ab. Mindestens alle sechs Wochen visitiert der*die Herzsportgruppenärzt*in die Herzsportgruppe. Auf der Grundlage der aktuellen medizinischen Befunde, des individuellen Krankheitsgeschehens und des Betreuungsbedarfs der Teilnehmer*innen und in Abstimmung mit der Übungsleitung kann auch ein kürzeres Intervall gewählt werden.
  • Beim Rehabilitationssport in Herzinsuffizienzgruppen ist die ständige, persönliche Anwesenheit des*der Herzsportgruppenärzt*in während der Übungsveranstaltungen weiterhin zwingend erforderlich (derzeit vom DBS nicht angeboten).
Welche Durchführungsbestimmungen gelten für die Herzsportgruppen nach der neuen Organisationsform?

Wie in der klassischen Herzsportgruppe ist die Anzahl der Teilnehmer*innen auf maximal 20 begrenzt, bei einem Übungsstundenumfang von mindestens 60 Minuten.

 

Absicherung der Notfallsituation

Wie kann die Absicherung einer Notfallsituation erfolgen?

Die Absicherung der Notfallsituation kann entweder durch die ständige Anwesenheit oder die ständige Bereitschaft des*der verantwortlichen Herzsportgruppenärzt*in oder einer Rettungskraft erfolgen.

Was bedeutet "ständige Bereitschaft"?

Die ständige Bereitschaft in diesem Sinne bedeutet, dass der*die Herzsportgruppenärzt*in bzw. die Rettungskraft während der Übungsveranstaltung lückenlos durch die Übungsleitung erreichbar ist und somit bei jedem Notfall/Unfall sofort kontaktiert werden kann. Das Eintreffen des*der Herzsportgruppenärzt*in bzw. der Rettungskraft im Übungsraum erfolgt unverzüglich nach Anforderung durch die Übungsleitung, in der Regel spätestens nach acht Minuten.

Welche Besonderheiten gibt es hinsichtlich der "ständigen Anwesenheit"?

Die ständige Anwesenheit gilt auch bei einer Betreuung von maximal drei parallel stattfindenden Herzsportgruppen in räumlicher Nähe (z.B. in Dreifach-Sporthallen) als erfüllt.

Wie kann das Vorgehen aussehen, sollte ein Notfall eintreten?

  • Das Vorgehen im Notfall richtet sich prinzipiell nach der Schwere des Ereignisses und wird zunächst durch die Übungsleitung (erste Hilfe) geregelt.
  • Der*die Übungsleiter*in sorgt für einen geregelten Ablauf, beruhigt den*die Betroffene sowie die Gruppe und bestimmt ggf. weitere Helfer*innen
  • Bei einer äußeren Gefahr sorgt der*die Übungsleiter*in nach Absetzen des Notrufes für ein sicheres Verlassen des Übungsraumes über die Fluchtwege zu einem vorbestimmten Sammelpunkt
  • Die medizinische Versorgung übernimmt das anwesende bzw. herbeigerufene Rettungspersonal bzw. der*die herbeigerufene*n Herzsportgruppenärzt*in.
  • In regelmäßigen Abständen, mindestens 2x/Jahr, müssen während der Übungsveranstaltungen Notfallübungen durchgeführt werden, in denen auch die Teilnehmer*innen der Herzsportgruppen die Funktionsfähigkeit des Defibrillators (AED) kennenlernen. Dabei sollte auch der Ablauf im Falle eines Notfalls (wer übernimmt welche Aufgabe?) geübt werden.
Welche Qualifikation ist für die Absicherung der Notfallsituation erforderlich?

  • Ärzt*in mit praktischen Erfahrungen und Fertigkeiten im Notfallmanagement
  • Physician Assistant mit Kenntnissen und Fertigkeiten im Notfallmanagement
  • Rettungsassistent*in
  • Notfallsanitäter*in
  • Rettungssanitäter*in mit mind. einjähriger Berufserfahrung im Anschluss an die Ausbildung mit Kenntnissen und Fertigkeiten im Notfallmanagement
  • Fachkrankenpflegekräfte für Intensivpflege und Anästhesie
Müssen die Notfallübungen auch bei ständiger Anwesenheit des*der verantwortlichen Ärzt*in („klassische Herzsportgruppe“) durchgeführt werden?

Durch den Überarbeitungsprozess der Rahmenvereinbarung und dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2022 müssen die Notfallübungen ab dem 1. Januar 2022 auch in den „klassischen Herzsportgruppen“ 2x/Jahr während der Übungsveranstaltung durchgeführt und dokumentiert werden. Die Dokumentation kann beispielsweise über die Stundendokumentation erfolgen.

Wie soll eine Notfallübung aussehen? Wer führt die Notfallübung durch?

Im Rahmen der Notfallübungen soll insbesondere der Ablauf im Falle eines Notfalls (wer übernimmt welche Aufgabe) geübt werden. Dabei empfiehlt es sich, dass auch die Person in die Notfallübungen einbezogen wird, die die Absicherung der Notfallsituation für die Herzsportgruppe übernimmt. Darüber hinaus sollen die Teilnehmer*innen die Funktionsfähigkeit des AED kennenlernen. Es bietet sich an für die Durchführung der Notfallübungen mit Rettungsdiensten zusammenzuarbeiten.

Muss ein Notfallplan auch bei den „klassischen Herzsportgruppen“ vorliegen?

Ebenso wie die Durchführung der Notfallübungen muss auch der Notfallplan bei den „klassischen Herzsportgruppen“ ab dem 1. Januar 2022 vorliegen. Wichtig ist hierbei, dass im Falle eines Notfalls klar geregelt ist, wer welche Aufgabe zu erfüllen hat und in welcher Reihenfolge die Aufgaben zu erledigen sind. Vorlagen für exemplarische Notfallpläne erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landesverband.

Wie ist die Absicherung der Notfallsituation anzumelden, sollte eine Rettungswache oder ein Krankenhaus in der Nähe sein, welche/s sich bereiterklärt, die Notfallabsicherung zu übernehmen?

Befindet sich z.B. ein Krankenhaus oder eine Rettungswache in direkter Nähe zur Übungsstätte der Herzsportgruppe kann das dort angestellte Personal, sofern es die Qualifikationsanforderungen erfüllt, zur Absicherung der Notfallsituation eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Person in Notfällen unmittelbar zur Verfügung steht und keine anderen unaufschiebbaren dienstlichen Verpflichtungen hat. Es ist eine feste Ansprechperson auf dem Antragsformular NH zu benennen. Sollten sich mehrere qualifizierte Personen bei der Absicherung der Notfallsituation abwechseln, kann das Formular NH entweder von jeder Person einzeln ausgefüllt oder alle Zuständigen auf einem Formular aufgeführt werden. Im Notfall muss klar geregelt sein, welche Ansprechperson der*die Übungsleiter*in kontaktieren kann.

Ist es möglich, dass der*die Übungsleiter*in mit entsprechender Qualifikation auch als Rettungskraft für die Gruppe eingesetzt werden kann?

Wir empfehlen für den*die Übungsleiter*in und die Rettungskraft zur Betreuung der Gruppen zwei separate Personen zu benennen. Im Falle eines Notfalls haben die beiden Personengruppen unterschiedliche Aufgaben inne. Der*die Übungsleiter*in muss alles koordinieren und die Gruppe weiterhin betreuen. Die Rettungskraft hat den*die Teilnehmer*in zu betreuen und zu versorgen.

Tritt ein Notfall ein, rufe ich dann sowohl den*die Herzsportgruppenärzt*in oder Rettungskraft in Bereitschaft sowie den Notruf an?

Im Falle eines Notfalls muss sowohl der*die Herzsportgruppenärzt*in oder Rettungskraft in Bereitschaft kontaktiert als auch der Notruf abgesetzt werden. Die Reihenfolge und wer die Anrufe tätigt sollte grundsätzlich im Notfallplan festgehalten werden. So weiß jeder im Falle eines Notfalls was zu tun ist und wie man sich zu verhalten hat. Welcher Anruf zuerst getätigt wird ist situationsabhängig, sodass beispielsweise im Falle einer Bewusstlosigkeit der Notruf abzusetzen ist. Die Notfallsituation und das entsprechende Vorgehen muss 2x/Jahr als Notfallübung während der regulären Übungsstunde geübt und dokumentiert werden.

Können auch pensionierte Ärzt*innen oder Rettungskräfte für die Absicherung der Notfallsituation eingesetzt werden? Wie sind diese versichert?

Zur Absicherung der Notfallsituation in Bereitschaft oder in ständiger Anwesenheit können pensionierte Ärzt*innen und Rettungskräfte eingesetzt werden, sofern sie die entsprechenden Qualifikationsanforderungen (siehe Regelungen Herzsport im Detail unter www.dbs-npc.de/herzsport-regelungen.html) erfüllen.

Die im Rehabilitationssport tätigen Ärzt*innen sind über den Verein haftpflichtversichert. Eine solche Versicherung deckt jedoch nicht mögliche Behandlungs- oder Aufklärungs-/Beratungsfehler ab. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher dringend zu empfehlen.

In der Regel verfügen Ärzt*innen auch im Ruhestand über eine Berufshaftpflichtversicherung. Grund dafür ist, dass sie beispielsweise hin und wieder Praxisvertretungen übernehmen oder freiberuflich tätig sind. Darüber hinaus sollten Erste-Hilfe-Leistungen in Notfällen und Freundschaftsdienste im Privatbereich abgedeckt sein. Auch wer ehrenamtlich als Ärzt*in tätig sein möchte, benötigt diesen Schutz. Welche Tätigkeiten die Berufshaftpflichtversicherung abdeckt, kann variieren. Besteht bereits ein Versicherungsschutz, kann es ausreichen, die ehrenamtliche Tätigkeit anzuzeigen, ohne dass dadurch zusätzliche Kosten für die Versicherten entstehen. Dies muss jedoch im Einzelfall mit der Versicherung geklärt werden. Besteht keine Berufshaftpflicht mehr, sollte zum persönlichen Schutz eine andere adäquate Versicherung abgeschlossen sein.

Dürfen Medizinische Fachangestellte als Rettungskräfte für die Absicherung der Notfallsituation in Bereitschaft oder ständiger Betreuung der Herzsportgruppen eingesetzt werden?

Für die Betreuung und Absicherung der Notfallsituationen darf nur entsprechend der Rahmenvereinbarung qualifiziertes Rettungspersonal eingesetzt werden. Es gilt zu beachten, dass die entsprechende berufliche Qualifikation auf Verlangen vorzuweisen ist. Hierfür reicht es nicht aus, dass das eingesetzte Personal in einem der geforderten Bereiche tätig ist und intern, ohne offiziellen Nachweis, angeleitet wurde.

 

Ärztliche Überwachung und Beratung

In welchen Abständen ist der*die Herzsportgruppenärzt*in in den Übungseinheiten anwesend?

Mindestens alle sechs Wochen visitiert der*die Herzsportgruppenärzt*in die Herzgruppe. Auf der Grundlage der aktuellen medizinischen Befunde, des individuellen Krankheitsgeschehens und des Betreuungsbedarfs der Teilnehmer*innen und in Abstimmung mit der Übungsleitung kann auch ein kürzeres Intervall gewählt werden.

Ich habe Beratungsbedarf. An wen wende ich mich, wenn ich eine medizinische Frage habe?

Grundsätzlich kann sich jede*r Teilnehmer*in zunächst an den*die Übungsleiter*in wenden. Jedoch ist auch der*die betreuende Herzsportgruppenärzt*in für die Teilnehmer*innen erreichbar und steht zur Beratung zur Verfügung (während der Übungsveranstaltungen und auf Anfrage).

 

Spezielle Fragen und Antworten für Ärzt*innen

Wie kann ich mich als Ärzt*in im Rehabilitationssport/Herzsport engagieren?

Wenn Sie interessiert sind, Rehabilitationssportangebote medizinisch zu betreuen und weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen erhalten möchten, wenden Sie sich gern an die DBS Geschäftsstelle oder direkt an den jeweiligen DBS-Landesverband. Der Rehabilitationssportverein in Ihrer Nähe freut sich auf Sie!

Jetzt kontakt aufnehmen!

Welche Qualifikation benötige ich um als verantworte*r Herzsportgruppenärzt*in tätig zu sein?

  • Fachärzt*in für Innere Medizin, Kardiologie, Allgemeinmedizin
  • Fachärzt*in für Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Fachärzt*in auf einem anderen Gebiet mit Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin
  • Ärzt*innen ohne eine der zuvor benannten Fachgebietsbezeichnungen mit grundsätzlicher Erfahrung im Rehabilitationssport oder Sport mit Herzpatient*innen
Welche Aufgaben habe ich als Herzsportgruppenärzt*in für eine Herzsportgruppe inne?

  • Neben den ärztlichen Aufgaben nach Ziffer 11.2 der Rahmenvereinbarung vom 1. Januar 2022 hat der*die Herzsportgruppenärzt*in in Gruppen ohne ständige persönliche Anwesenheit im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrzunehmen (Ausnahme: Befragung zu Beginn jeder Übungsveranstaltung):
  • Zuordnung von neuen Teilnehmenden zu den einzelnen Gruppen. Dies muss grundsätzlich im persönlichen Gespräch erfolgen, nur in seltenen und begründeten Ausnahmefällen auch nach Aktenlage.  
  • Abstimmung mit der Übungsleitung über Intensität und Art des Bewegungstrainings, je nach Beschwerdebild der Teilnehmenden und aktuellen medizinischen Befunden (z. B. Belastungs-EKG, Echokardiographie etc.).  
  • Beratung der Teilnehmenden (medizinisch, psycho-sozial, Lebensstil) und Übungsleitenden während der Übungsveranstaltungen und auf Anfrage z. B. telefonisch.  
  • Beurteilung aktueller Untersuchungsbefunde und von Veränderungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes und der Belastbarkeit der Teilnehmenden sowie entsprechenden Anpassungen an das Bewegungstraining in Abstimmung mit der Übungsleitung.