Testpool

Kontrollpool

Der DBS ist verpflichtet, der NADA zweimal jährlich einen Vorschlag zur Testpooleinteilung der Athleten aufgrund der festgelegten Kriterien zu unterbreiten. Die NADA entscheidet auf dieser Grundlage, welche Athleten in welchen Testpool übernommen werden. Die Athleten werden von der NADA über ihre Testpoolzugehörigkeit informiert. Kriterien für die Testpoolzugehörigkeit im DBS sind:

Registered Testpool (RTP):
Athleten, die vom Internationalen Sportfachverband in einem Internationalen Testpool gemeldet sind.
Nationaler Testpool (NTP):
Alle Paralympicskader (PAK) Athleten sowie die Perspektivkader (PK) Athleten in den Sportarten der Risikogruppe A der NADA, namentlich: Para Gewichtheben, Para Kanu, Para Leichtathletik, Para Radsport, Para Rudern, Para Ski alpin, Para Ski nordisch, Para Schwimmen, Para Triathlon.
Allgemeiner Testpool (ATP):
Alle anderen Perspektivkader Athleten (Sportarten, die nicht zur Risikogruppe A der NADA gehören), und alle Nachwuchskader (NK), Ergänzungskader (EK) und Teamsportkader (TK) Athleten.

Der DBS und die NADA behalten sich vor, auch im Laufe eines Jahres Athleten erneut einzustufen bzw. höherzustufen. Eine Höherstufung kann z.B. erfolgen, wenn ein Internationaler Sportfachverband einen Athleten in einen Internationalen Testpool aufgrund der erzielten Ergebnisse bei Meisterschaften seines Verbandes meldet. Die Kriterien zur Einteilung decken sich nicht unbedingt mit unseren und können variieren, da die Verbände eigene Kriterien für die Testpoolzugehörigkeit vorschlagen können.

Der Meldetermin für die Testpoolzusammenstellung ist für die Wintersportler der 31.05. (Inkrafttreten zum 01.07.), für die Sommersportler der 30.11. (Inkrafttreten zum 01.01.) des jeweiligen Jahres. Alle Athleten bleiben für ein Jahr ab Meldung im Testpool. Die Athleten werden von der NADA über die Testpoolzugehörigkeit informiert. Da nur der DBS Athleten aus dem Testpool abmelden kann, ist, falls ein Athlet die sportliche Karriere beendet, eine schriftliche Benachrichtigung (NADA Formular Rücktrittserklärung) an den DBS zu geben, damit ein Athlet vorzeitig abgemeldet werden kann. Möchte ein Athlet nach Rücktritt wieder auf internationaler Ebene starten, muss er vor dem ersten Start mindestens sechs Monate an einem Dopingkontrollsystem angeschlossen sein. Daher muss frühzeitig ein Antrag auf Wiederaufnahme über den DBS bei der NADA/dem IF gestellt werden.

Anti-Doping Gesetz

Alle Testpoolathleten unterliegen dem Anti-Doping Gesetz. Durch das neue Gesetz ist das Selbstdoping strafbar. Strafbar sind also gezielt dopende Leistungssportler, die beabsichtigen, sich mit dem Doping Vorteile im organisierten Sport zu verschaffen. Dies gilt für alle Sportler, die als Mitglied eines Testpools im Rahmen des Dopingkontrollsystems Trainingskontrollen unterliegen oder durch ihren Sport erhebliche Einnahmen erzielen.

Meldepflichten

Für die Dopingkontrollen außerhalb der Wettkämpfe (sogenannte Trainingskontrollen) gelten für die Athleten im Testpool Meldepflichten, die je nach Testpool-Zugehörigkeit unterschiedlich sind.

Für RTP-Athleten:

  • Abgabe der vierteljährlichen Meldung im Voraus (Whereabouts über ADAMS, dem Online-System der WADA),
  • Abgabe der Whereabouts jeweils zum 25.03./25.06./25.09./25.12. des Jahres,
  • präzise Angaben der Whereabouts-Informationen für jeden Tag inkl. Übernachtungsort, Trainings-/Wettkampfzeiten und –orte, regelmäßigen Tätigkeiten (z.B. Schule, Arbeit); Änderungen sind unverzüglich einzutragen und zu bestätigen,
  • Angabe eines 60-Minuten-Zeitfensters vierteljährlich im Voraus für jeden Tag, an dem der Athlet für eine Dopingkontrolle zur Verfügung steht. Dieses Zeitfenster muss in der Zeit von 6 bis 23 Uhr liegen und kann pro Tag variieren. Der Athlet muss in der angegebenen Zeit dort persönlich anzutreffen sein.
  • Im Profil müssen hinterlegt sein: Postanschrift, Email-Adresse und Telefonnummer.

Für NTP-Athleten:

  • Alle oben genannten Pflichten ohne die Angabe des 60-Minuten-Zeitfensters. Sofern eine Telefonnummer in ADAMS hinterlegt ist, kann im Einzelfall entschieden werden, dass der Athlet per Telefon kontaktiert wird, wenn es zum Gelingen der Dopingkontrolle beiträgt.

Für ATP-Athleten:

  • Nach Erhalt der Testpoolbenachrichtigung sind Athleten des ATP gegenüber der NADA verpflichtet, die Kontaktdaten, die Anschrift des Ortes, an dem sich der Athlet gewöhnlich aufhält, und einen Rahmentrainingsplan einzureichen. Athleten des ATP müssen keine Angaben (über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit) in ADAMS hinterlegen. Sie können jederzeit unangemeldet kontrolliert werden, daher sollten grundlegende Änderungen der Kontaktdaten oder des Rahmentrainingsplans unverzüglich bei der NADA über ein aktualisiertes ATP Meldeformular angezeigt werden. 

Verstöße gegen die Aktualisierungspflicht, unzureichende Angaben und die verspätete Abgabe der Quartalsmeldungen werden von dem dafür zuständigen Gremium der NADA individuell bearbeitet. Folgend eine kurze Übersicht zu Meldepflicht- und Kontrollversäumnis und deren Konsequenzen

Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse

Die NADA unterscheidet zwei Arten von Versäumnissen:

  1. Meldepflichtversäumnis (Filing Failure): falls ein Athlet des RTP und NTP seine Quartalsmeldung nicht rechtzeitig oder vollständig übersendet, die Informationen falsch sind, bzw. nicht aktualisiert wurden.
  2. Kontrollversäumnis (Missed Test): falls ein Athlet des RTP nicht innerhalb des täglich anzugebenen Zeitfensters von 60 Minuten am angegebenen Ort angetroffen wird.

Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse werden für Kontrollversäumnisse innerhalb der Ein-Stunden-Regel (betrifft nur den RTP) sowie für Meldepflichtversäumnisse (RTP und NTP), also der unvollständigen oder falschen Angabe der Aufenthaltsorte über ADAMS, vergeben. Mögliche Versäumnisse werden von der NADA geprüft. Bei einem möglichen Verstoß gegen die Meldepflichten wird der Athlet direkt von der NADA informiert und hat die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu nehmen. Zudem besteht die Möglichkeit einer sogenannten Administrativen Überprüfung des Verfahrens durch den DOSB.

Der DBS wird erst dann von der NADA informiert, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist und die NADA ein Meldepflicht-/Kontrollversäumnis und somit einen Verstoß gegen die Meldepflichten festgestellt hat.  Der DBS empfiehlt den Athleten, zu einem möglichen Meldepflichtverstoß immer eine Stellungnahme gegenüber der NADA abzugeben, da daraufhin im Einzelfall das Verfahren eingestellt werden kann.

Um keinen unnötigen Meldepflichtverstoß zu riskieren, ist es wichtig, dass die RTP und NTP Testpoolathleten regelmäßig ihren ADAMS Account pflegen und aktualisieren. Hierzu stehen ebenfalls die ADAMS-App als auch die SMS-Abmeldung in ADAMS zur Verfügung.

Sanktionen

Werden gegenüber einem Athleten oder einer Athletin innerhalb von 12 Monaten drei Meldepflichtverstöße/verpasste Kontrollen festgestellt, wird durch die NADA ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen eingeleitet, das in der Regel zu einer Sperre bis zu zwei Jahren, mindestens jedoch einem Jahr, führen kann. Liegen „Strikes“ von verschiedenen Organisationen (WADA, NADA sowie dem zuständigen internationalen Sportfachverband) vor, werden diese addiert.

Weitere Informationen und Ansprechpartner zum Thema Anti-Doping sind auf der DBS-Homepage unter www.dbs-npc.de sowie auf der NADA-Homepage unter www.nada.de zu finden.

Videos zum Umgang mit ADAMS sind auf der Präventionsseite der NADA unter www.gemeinsam-gegen-doping.de veröffentlicht.

Stand: November 2016