Dopingkontrollsystem im DBS

Wettkampfkontrollen

An Wettkämpfen auf nationaler wie internationaler Ebene können alle Teilnehmer*innen, unabhängig von einer Testpoolzugehörigkeit, von der Anti-Doping-Organisation des Veranstalters getestet werden. In Deutschland ist die NADA für die Durchführung von Wettkampfkontrollen bei allen Sportverbänden zuständig.

Trainingskontrollen

Seit 2008 übernimmt die NADA die Trainingskontrollen (Out of Competition Testing) für den Deutschen Behindertensportverband. Trainingskontrolle bedeutet, dass die Athlet*innen zu jeder Zeit und an jedem Ort außerhalb des Wettkampfes getestet werden können. Zur Organisation der Trainingskontrollen werden die Athlet*innen aus den paralympischen Sportarten und Kadern in verschiedene Testpools eingeteilt.
Der DBS ist verpflichtet, der NADA zweimal jährlich einen Vorschlag zur Testpooleinteilung der Athlet*innen aufgrund der festgelegten Kriterien zu unterbreiten. Die NADA entscheidet auf dieser Grundlage, welche Athlet*innen in welchen Testpool übernommen werden. Kriterien für die Testpoolzugehörigkeit im DBS sind:

Registered Testing Pool (RTP):
Athlet*innen, die vom Internationalen Sportfachverband (IF) in einem Internationalen Testpool gemeldet sind.

Nationaler Testpool (NTP):
Alle Paralympicskader (PAK) Athlet*innen sowie die Perspektivkader (PK) Athlet*innen in den Sportarten der Risikogruppe A der NADA, namentlich: Para Gewichtheben, Para Kanu, Para Leichtathletik, Para Radsport, Para Rudern, Para Ski alpin, Para Ski nordisch, Para Schwimmen, Para Triathlon.

Allgemeiner Testpool (ATP):
Alle anderen Perspektivkader Athlet*innen (Sportarten, die nicht zur Risikogruppe A der NADA gehören), und alle Nachwuchskader (NK), Ergänzungskader (EK) und Teamsportkader (TK) Athlet*innen.

Die Testpools gehen mit unterschiedlichen Meldepflichten einher. Mehr dazu finden Sie bei der NADA unter: https://www.nada.de/kontrollen/trainingskontrollen/meldepflichten
Der DBS und die NADA behalten sich vor, auch im Laufe eines Jahres Athlet*innen erneut einzustufen bzw. höherzustufen. Eine Höherstufung kann z.B. erfolgen, wenn ein Internationaler Sportfachverband eine*n Athlet*in in einen Internationalen Testpool aufgrund der erzielten Ergebnisse bei Meisterschaften seines Verbandes meldet. Die Kriterien zur Einteilung decken sich nicht unbedingt mit unseren und können variieren, da die Verbände eigene Kriterien für die Testpoolzugehörigkeit vorschlagen können. Den internationalen Vorgaben haben wir dann in den meisten Fällen zu folgen.

Der Meldetermin für die Testpoolzusammenstellung ist für die Wintersportler*innen der 31.05. (Inkrafttreten zum 01.07.), für die Sommersportler*innen der 30.11. (Inkrafttreten zum 01.01.) des jeweiligen Jahres. Alle Athlet*innen bleiben für ein Jahr ab Meldung im Testpool. Die Athlet*innen werden von der NADA über die Testpoolzugehörigkeit informiert. Da nur der DBS Athlet*innen aus dem Testpool abmelden kann, ist, falls ein*e Athlet*in die sportliche Karriere beendet, eine schriftliche Benachrichtigung an den DBS zu geben, damit ein*e Athlet*in vorzeitig abgemeldet werden kann. Möchte ein*e Athlet*in nach Rücktritt wieder auf internationaler Ebene starten, muss er vor dem ersten Start mindestens sechs Monate an einem Dopingkontrollsystem angeschlossen sein. Daher muss frühzeitig ein Antrag auf Wiederaufnahme über den DBS bei der NADA/dem IF gestellt werden.

 

Ablauf einer Dopingkontrolle

Viele Sportler*innen fürchten ihre erste Dopingkontrolle und kennen den genauen Ablauf nicht. Die NADA hat Filme zum Ablauf von Dopingkontrollen erstellt, die das Prozedere beim Ablauf einer Dopingkontrolle erklären. Die Filme zum Ablauf von Dopingkontrollen finden Sie hier.

Ebenso hat die NADA für unterschiedliche Zielgruppen Broschüren entwickelt, die unter anderem den Ablauf einer Dopingkontrolle erläutern. Auch werden die Rechte und die Pflichten, die Sportler*innen bei einer Dopingkontrolle haben, zusammengefasst. Die Broschüren finden Sie hier: https://www.gemeinsam-gegen-doping.de/angebote/broschueren

 

Dopinglabore

Die für den Anti-Doping-Kampf in Deutschland akkreditierten Labore der WADA und somit für die Analyse der Dopingproben des DBS verantwortlichen Labore sind das Institut für Biochemie in Köln und das Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden in Kreischa. Die Labore stellen einen wichtigen Bestandteil im Kampf gegen Doping dar. Ihnen obliegt es, in der Forschung und Analytik Akzente zu setzen und im Kampf gegen Doping die wichtigen Analysen der Dopingproben vorzunehmen.

Labor Köln

Deutsche Sporthochschule Köln
Institut für Biochemie
Leitung: Prof. Dr. Wilhelm Schänzer
Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln
www.dopinginfo.de

Labor Dresden

Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden
Leitung: Dr. Detlef Thieme
Dresdner Straße 12
01731 Kreischa b. Dresden
www.idas-kreischa.de

Übersicht der WADA akkreditierten Doping-Kontroll-Labore

https://www.wada-ama.org/en/what-we-do/science-medical/laboratories/accredited-laboratories