Medizin

Die Einnahme von Medikamenten zur Leistungssteigerung im Sport ist verboten. Der Grund für dieses Verbot ist, dass Medikamente Substanzen enthalten können, die nicht nur die Leistung steigern und damit den Fair Play des Sports widersprechen, sondern dass diese Substanzen Nebenwirkungen aufweisen, die für den Menschen gesundheitsschädlich sind. Die WADA veröffentlicht einmal im Jahr eine Liste, auf der die verbotenen Substanzen und Methoden gelistet sind. Die WADA Verbotsliste ist unter dem Reiter downloads zu finden.

Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE)

Jede*r Sportler*in ist dafür verantwortlich, bei therapeutisch notwendigen Einnahmen von Medikamenten und/oder therapeutisch notwendiger Nutzung von Methoden, die Dopingrelevanz laut aktueller WADA-Verbotsliste zu prüfen. Ansprechpartner*in bei Erkrankungen sollte zuerst immer der*die behandelnd*e Arzt*in sein. Bei Besuchen des Hausarztes und der Apotheke sollte dieser darauf hingewiesen werden, dass man Sportler*in ist und dem Doping-Kontroll-System unterliegt. Der Weiteren stehen natürlich der*die zuständige DBS-Sportarzt/ärztin, das Referat Anti-Doping im DBS, sowie die NADA unter medizin@nada.de zur Verfügung. Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten und Methoden erteilt auch die NADA-Medikamentendatenbank unter www.nadamed.de

Für eine medizinische Ausnahmegenehmigung ist folgendes zu beachten:

  • für Athlet*innen im NADA-Testpool (ATP, NTP oder RTP) gilt: die Einnahme verbotener, aber therapeutisch notwendiger Medikamente und/oder Methoden ist durch eine gültige medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) nachzuweisen.
  • für Athlet*innen ohne Testpoolzugehörigkeit gilt: nach einer Dopingkontrolle und nach Aufforderung durch die NADA muss eine rückwirkende Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragt werden. Im Vorhinein kann keine Antragstellung stattfinden. Sobald zusätzliche Schritte der betroffenen Athletinnen und Athleten notwendig sind, wird die NADA unmittelbar Kontakt aufnehmen und umfassend informieren.

Weitere Informationen zum TUE-Verfahren unter https://www.nada.de/medizin/im-krankheitsfall-medizinische-ausnahmegenehmigung-tue und unter www.dbs-npc.de (Rubrik Anti-Doping).

Die Bearbeitung der TUEs kann mitunter bis zu 30 Werktage dauern. Nur mit einer gültigen TUE ist ein Start möglich.

Bitte beachte, dass bei internationalen Starts gegebenfalls eine TUE beim internationalen Sportfachverband zu beantragen ist. Hier könnten abweichende Regelungen gelten.