Medizin
Die Einnahme von Medikamenten zur Leistungssteigerung im Sport ist verboten. Der Grund für dieses Verbot ist, dass Medikamente Substanzen enthalten können, die nicht nur die Leistung steigern und damit den Fair Play des Sports widersprechen, sondern dass diese Substanzen Nebenwirkungen aufweisen, die für den Menschen gesundheitsschädlich sind. Die WADA veröffentlicht einmal im Jahr eine Liste, auf der die verbotenen Substanzen und Methoden gelistet sind. Die WADA Verbotsliste ist unter dem Reiter downloads zu finden.
Die Dopingrelevanz von Arzneimitteln können Sie jederzeit auch online in der Medikamenten-Datenbank nachschlagen. Die Medikamentendatendank der NADA (nadamed) finden Sie hier: www.nadamed.de.
Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE)
Ansprechpartner*in bei Erkrankungen sollte zuerst immer ein Arzt*eine Ärztin sein. Die behandelnden Ärzt*innen sollten über das aktuelle Doping-Reglement informiert sein. Bei Besuchen des Hausarztes und der Apotheke sollte dieser darauf hingewiesen werden, dass man Sportler*in ist und dem Doping-Kontroll-System unterliegt. Auch die NADA steht bei Medikamentenanfragen unter medizin@nada.de zur Verfügung.
Müssen aus therapeutischen Gründen Medikamente eingenommen werden, die auf der aktuellen WADA-Verbotsliste stehen, so muss darüber ein schriftlicher Nachweis bei einer Dopingkontrolle vorgelegt und in Kopie abgegeben werden. Bei bestimmten Krankheitsbildern können Athlet*innen für den Einsatz an sich verbotener Substanzen und Methoden nach dem WADA-Code eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen. Weitere Informationen zu TUEs, sowie Formulare findet man auf der Webseite der NADA.
Athlet*innen im Testpool benötigen bei dopingrelevanten Substanzen und Methoden immer eine TUE (i.d.R. von der NADA).
International startende Athlet*innen benötigen bei dopingrelevanten Substanzen und Methoden auch immer eine TUE!
Bitte beachten Sie, dass bei internationalen Starts gegebenfalls eine TUE beim internationalen Sportfachverband zu beantragen ist. Die Bearbeitung der TUEs kann mitunter bis zu 30 Werktage dauern. Nur mit einer gültigen TUE ist ein Start möglich!
National startende Athlet*innen ohne Testpoolzugehörigkeit benötigen in der Regel ein Attest (nicht älter als 12 Monate!) zur Abgabe bei einer Dopingkontrolle! Das Attest muss mindestens Angaben zum Medikament, dem Verabreichungsgrund, der Dosierung und den Verabreichungsbeginn beinhalten. Eine Beispielvorlage ist auf der Webseite der NADA zu finden. Bei Unsicherheiten steht Ihnen die NADA oder das Referat Medizin/Anti-Doping im DBS gerne zur Verfügung.