„Notwendiger Quantensprung in Richtung Teilhabe“
Zum 1. November 2015 trat nach Beschluss des Internationalen Leichtathletik-Verbands (World Athletics) die Regel „144.3 (d)“ in Kraft, wonach die Teilnahme von Leichtathlet*innen bspw. mit einer Prothese an Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften ausgeschlossen ist, sofern diese nicht nachweisen können, dass ihnen die „mechanische Hilfe“ keinen Vorteil verschafft. Nun hat sie der Internationale Sportgerichtshof (CAS) abgeschafft.
