Elektronisches Abrechnungsverfahren im Rehabilitationssport
Seit dem 01.07.2014 ist die „Ergänzungsvereinbarung zum elektronischen Abrechnungsverfahren“ im Rehabilitationssport zwischen dem DBS und dem vdek in Kraft. Diese Vereinbarung gilt für alle Ersatzkassen.Die Vereinbarung sieht vor, dass das elektronische Abrechnungsverfahren auch im Rehabilitationssport gegenüber den Ersatzkassen spätestens ab dem 01.01.2015 umgesetzt wird.
