Aktuelles aus dem Bereich Sportentwicklung

Elektronisches Abrechnungsverfahren im Rehabilitationssport

Seit dem 01.07.2014 ist die „Ergänzungsvereinbarung zum elektronischen Abrechnungsverfahren“ im Rehabilitationssport zwischen dem DBS und dem vdek in Kraft. Diese Vereinbarung gilt für alle Ersatzkassen.Die Vereinbarung sieht vor, dass das elektronische Abrechnungsverfahren auch im Rehabilitationssport gegenüber den Ersatzkassen spätestens ab dem 01.01.2015 umgesetzt wird.
Für detaillierte Fragen, was konkret zu tun ist und ab wann welche Regelung greift, haben wir Ihnen hier Informationen zusammengestellt.

"Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren im Rehabilitationssport"

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Landesbehindertensportverband. Grundsätzliche Fragen werden zwischen dem DBS und dem vdek geklärt.