Kaderkriterien Boccia

Stand 11/2014

1. Allgemeines

  • Die Grundlage für die Aufnahme in den Kader sind die Satzung und die Ordnungen des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS)

  • Die Erfüllung der Kaderkriterien stellt eine notwendige aber keine ausreichende Voraussetzung für die Aufnahme in den Kader dar.

  • Aus der Erfüllung der Kaderkriterien lässt sich nicht automatisch das Recht auf Aufnahme in den Kader sowie auf Nominierung zu Leistungslehrgängen und Int. Meisterschaften ableiten.

  • Die Leistungen müssen in einer paralympischen Disziplin in einem in den Leistungskriterien aufgeführten Wettbewerb erbracht werden.

  • Kadersportler des DBS müssen die Athleten- und Schiedsvereinbarung des DBS unterzeichnet haben.

2. Leistungskriterien

Der Sportart Boccia steht max. insgesamt ein (1) sporthilfegeförderte A/B-Kaderplatz für den aktuellen paralympischen Sommerzyklus zur Verfügung. Zusätzlich stehen weitere B- und C-Kaderplätze zur Verfügung, die nach Überschreitung der sporthilfegeförderten Kaderplätze entsprechend der aufgeführten Kriterien vergeben werden.

KADERLEISTUNGSKRITERIEN*
A
  • Platz 1-3 der Paralympics
  • Platz 1-3 Weltmeisterschaften
  • Platz 1-3 Weltrangliste (Einzel)
  • Platz 1 Europameisterschaften
B
  • Platz 4-8 Paralympics
  • Platz 4-8 Weltmeisterschaften
  • Platz 4-8 Weltrangliste (Einzel)
  • Platz 2-4 Europameisterschaften
C
  • Platz 9-12 Paralympics
  • Platz 9-12 Weltmeisterschaften
  • Platz 9-12 Weltrangliste
  • Platz 5-6 Europameisterschaften
  • Altersgrenze U 26

* In Jahren in denen keine Paralympischen Spiele, Weltmeisterschaften und Europameisterschaften stattfinden, wird der Continental Cup als Wettkampf zur Erreichung der Leistungskriterien herangezogen. Der Continental Cup ist einer Europameisterschaft gleichgesetzt.

3. Weitere Kriterien

  • Die Ergebnisse zur Erfüllung der Leistungskriterien müssen bei offiziell ausgeschriebenen internationalen Turnieren errungen worden sein.

  • Die Erfüllung der unter Punkt 2 aufgeführten Leistungskriterien sind notwendige, jedoch keine ausreichende Voraussetzung für den Erhalt eines Kaderstatus. Bei der Vergabe von Kaderplätzen werden weitere leistungssportliche Perspektiven herangezogen.

  • Diese sind insbesondere

    • die Einhaltung der Anti-Doping Regeln

    • professionelles Verhalten bezüglich

      • des planmäßigen Trainings

      • der kontinuierlichen Trainingsdatendokumentation

      • der sportlichen Lebensführung

    • sonstige Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung im Boccia wie

      • die Infrastruktur (Trainingsmöglichkeiten, Sportstätten, Stützpunkte)

      • die Bereitschaft für leistungsorientiertes Training

      • Unterstützung durch das schulische/berufliche Umfeld (Duale Karriere)

3. Aufnahmezeitpunkt

A, - B- und C-Kader

  • Die Aufnahme in den Bundeskader Boccia erfolgt zum 01.01. der jeweiligen Wettkampfsaison.

  • Der Stichtag für die Weltrangliste ist der 31.12. der abgelaufenen Wettkampfsaison.