Förderung der Athletinnen und Athleten des DBS durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe e.V.
Die Grundvoraussetzung jeglicher Förderung durch die Sporthilfe ist die Zugehörigkeit des Athlet*in zum Bundeskader des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS). Dabei gibt es verschiedene Förderarten, die sich an bestimmten Förderkriterien und sachlich bedingten Aufwendungen orientieren.
Grundförderung:
Die Kaderathleten*innen des DBS erhalten entsprechend Ihres Kaderstatus eine sogenannte Grundförderung durch die Deutsche Sporthilfe. Diese Grundförderung richtet sich nach der erbrachten Platzierung der Athleten*in im Vorjahr. Dabei werden die Ergebnisse der höherwertigsten internationalen Veranstaltung des vergangenen Jahres für die Einstufung in den PAK, PK, NK Kader herangezogen (s. DBS-Kaderkriterien).
Nachwuchseliteförderung:
Besonders talentierte Nachwuchs-Sportler*innen aus dem olympischen und dem paralympischen Sport befinden sich in diesem speziellen Förderprogramm, für die Wirtschaftsunternehmen oder auch Einzelpersonen Patenschaften übernehmen können. Mit der Nachwuchs-Eliteförderung setzt die Sporthilfe frühzeitig Akzente. Maßnahmenbezogen erhalten junge Athleten*innen ein zusätzliches jährliches Budget. Eine mehrjährige Karriereplanung und eine jährliche Maßnahmenabstimmung, in der Sport und schulische bzw. berufliche Ausbildung integriert werden, runden die Nachwuchs-Eliteförderung ab.
Sporthilfestipendium:
Studierende können (ggf. auch über die Regelstudienzeit hinaus) monatliche Stipendien erhalten.
Internatsförderung:
Schüler*innen in Sport-Internaten können - abhängig vom Einkommen der Eltern - eine individuelle Internatsförderung erhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.sporthilfe.de