Hygienekonzept des DBS und der DBSJ für Veranstaltungen zur Zeit der Corona (SARS-CoV-2) -Pandemie (Stand November 2021)

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Einführung

Die Durchführung von Veranstaltungen während der Corona (SARS-CoV-2) -Pandemie ist herausfordernd und bedarf besonderer Regelungen. Es geht nicht darum für eine Zeit ‚nach‘ Corona zu planen, sondern die Tatsache anzuerkennen, dass Planungen in Zukunft einer noch weiter vorausschauenden und detaillierteren Umsetzung bedürfen, um auf die aktuelle Situation reagieren zu können.

Die Voraussetzungen für die Durchführung von Veranstaltungen sind zunächst durch die lokalen und regionalen Verordnungen der Gesundheitsämter bzw. die Vorgaben der länderspezifischen Corona-Schutzverordnungen[1] verbindlich gegeben. So muss auf die aktuellen Anpassungen aller Bundesländer reagiert und diese auf die Veranstaltungen adaptiert werden. Dieses Hygienekonzept soll als Leitfaden für alle Veranstaltungen dienen, in denen der DBS/ die DBSJ als Veranstalter oder als Mitveranstalter auftritt.

Das Hygienekonzept für Veranstaltungen des DBS/ der DBSJ gilt nicht für sportliche Maßnahmen. An dieser Stelle verweisen wir auf das “Allg. Hygienekonzept für den Leistungssport“ des DBS.

Wichtige Information

  • Das aktuelle Hygienekonzept für Veranstaltungen des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS )/ der Deutschen Behindertensportjugend (DBSJ) zur Zeit der Corona (SARS-CoV-2) -Pandemie muss allen Teilnehmer*innen/ Betreuer*innen/ Verantwortlichen vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Hygieneregeln der*des jeweiligen Unterkunft/ Tagungsortes müssen den Teilnehmer*innen/ Betreuer*innen/ Verantwortlichen vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden.
  • Das individuelle Risiko der Anreise sowie die Teilnahme an der Veranstaltung muss von dem*der Teilnehmer*in sowie ggf. durch Hinzuziehung des*der betreuenden Arztes*Ärztin analysiert und individuell entschieden werden.
  • Bei Vorliegen von SARS-CoV-2 Symptomen wie z.B. Fieber, Husten, Schnupfen und/ oder grippeähnlichen Symptomen darf nicht an der Veranstaltung teilgenommen werden. Es gilt umgehend den*die Verantwortliche*n darüber zu informieren.
  • Den Anweisungen der Lehrgangs-, Sitzungs-, und/ oder Tagungsleitung zu den geltenden Hygienemaßnahmen muss zwingend Folge geleistet werden. Sollte ein*e Teilnehmer*in die Vorschriften nicht einhalten oder sich den Anweisungen widersetzen, kann diese*r umgehend von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
  • Der Deutsche Behindertensportverband (DBS)/ die Deutsche Behindertensportjugend (DBSJ) übernimmt keine Verantwortung und Haftung für eine Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie daraus erwachsenen gesundheitliche Beeinträchtigungen, Berufsunfähigkeit, Verdienstausfall etc., durch die Teilnahme an einer durch den DBS/ die DBSJ durchgeführten Veranstaltung.

Verpflichtend

Ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben und den jeweils gültigen Verordnungen am Veranstaltungsort gelten folgende Richtlinien, die dem Schutz der Teilnehmer*innen dienen und für alle nachfolgenden Maßnahmen und Veranstaltungen verpflichtend sind:

  • Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen des DBS/ der DBSJ ist die Einhaltung der von der Bundesregierung am 23. August 2021 verabschiedete 3-G Regel (geimpft-genesen-getestet). Diese besagt, dass Teilnehmende den Nachweis erbringen müssen, dass sie mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff vollständig geimpft wurden und nach Gabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind oder eine SARS-CoV-2-Infektion überstanden und als genesen gelten. Alternativ ist die Bescheinigung eines negativen Antigen-Schnelltests[2] (professionelle Fremdanwendung[3] & maximal 24 Stunden alt) oder eines PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt) vorzulegen.
  • Sollte die Veranstaltung über einen Zeitraum von drei Tagen hinausgehen, so ist ein weiterer Antigen-Schnelltest (Selbstanwendung) durchzuführen. Dies ist alle drei Tage zu wiederholen.
  • Bei Abreise wird ein freiwilliger Antigen-Schnelltest (Selbstanwendung) empfohlen[4].
  • Das Tragen von medizinischen Masken sowie FFP2- oder KN95-Masken in geschlossenen Räumen ist unabhängig vom Impfstatus außerhalb des aktiven Sporttreibens verpflichtend.
  • Daneben empfiehlt der DBS/ die DBSJ allen Teilnehmer*innen die Corona Warn-App auf das Smartphone herunterzuladen.
  • Bei Auftreten von Symptomen von COVID-19 ist eine sofortige Testung durchzuführen.
  • Teilnehmer*innen von Veranstaltungen sind verpflichtet, Corona-bedingte Infektionen, die 14 Tage vor sowie 14 Tage nach einer Veranstaltung des DBS/ der DBSJ bekannt werden, umgehend dem*der zuständige*n Ansprechperson mitzuteilen. Teilnehmer*innen mit auffälligen Symptomen sind daraufhin umgehend zu isolieren. Nur auf diese Weise können Infektionsketten unterbrochen werden.
  • Mit meiner Anmeldung zur Veranstaltung bestätige ich, das Hygienekonzept des DBS / der DBSJ zur Kenntnis genommen zu haben.

Allgemeine Hygienemaßnahmen

  • Stets ausreichend Abstand (mindestens 1,5 m) zu anderen Personen halten.
  • Vor dem Betreten von Gebäuden müssen die Hände desinfiziert werden.
  • Berührungen jeglicher Art (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen) sind zu vermeiden.
  • In die Armbeuge oder in ein Taschentuch niesen oder husten und das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen.
  • Regelmäßig Hände mit Wasser und Seife ausreichend lange waschen (mindestens 30 Sekunden), insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten.
  • Die Hände vom Gesicht fernhalten.
  • Die Unterbringung bei mehrtägigen Veranstaltungen soll möglichst in Einzelzimmern geschehen.

Maßnahmen für Veranstaltungsräume

  • Durchgangswege sollen nach Möglichkeit zur Einhaltung des Mindestabstands geeignet sein à Einbahnstraßensystem.
  • Vor Betreten von Räumen müssen die zur Verfügung stehenden Desinfektionsmittelspender genutzt werden.
  • Es wird Sorge getragen, dass auch bei der Bestuhlung bzw. der Sitzordnung der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Feste Sitzplatzregelungen während der Veranstaltung.
  • Außerhalb des Sitzplatzes und des Tagungsraumes ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gehören Anwesende einer Risikogruppe an, sollte während der gesamten Veranstaltung von allen Anwesenden eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Verwendete Materialien (z.B. Stühle, Stifte, etc.) werden während der Veranstaltung nur von den jeweiligen Personen genutzt und sind anschließend durch das Personal des Veranstaltungsortes zu desinfizieren.
  • Die Gruppen-/ Seminarräumen sind regelmäßig gründlich zu lüften.
  • Zu den Pausen- und Essenszeiten in den Veranstaltungsräumen/ Kantinen/ Restaurants ist die Einhaltung des Mindestabstands (1,5m) zu gewährleisten.

Die Regelungen verfolgen das Ziel

  • Ansteckungen vorzubeugen.
  • Infektionsketten zu unterbrechen.
  • Sicherheit zu vermitteln und Ängste zu nehmen.
  • Veranstaltungen unter besonderen Rahmenbedingungen dennoch durchführen zu können.

 

Verweise

[1] Corona-Regelungen in den Bundesländern

[2]Die zugelassenen Anbieter sind auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte unter http://www.bfarm.de/antigentests veröffentlicht.

[3] medizinisch geschultes Personal erforderlich.

[4] Schnelltests Selbstanwendung werden entsprechend zur Verfügung gestellt.