Die UN-Behindertenrechtskonvention

Umsetzung der UN-BRK im und durch Sport

Der DBS hat anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der UN-Behindertenrechtskonvention ein neues Positionspapier zur Umsetzung der UN-BRK im und durch Sport erarbeitet und auf dem Parlamentarischen Frühstück am 25. September 2019 in Berlin vorgestellt.

10 Jahre - Happy Birthday UN-BRK

Im Jahr 2019 feiert die UN-Behindertenrechtskonvention zehnjähriges Jubiläum. Grund genug um zu gratulieren, zu reflektieren und zu überlegen, wo der Weg noch hinführt. Unterschiedliche Persönlichkeiten aus Politik und Sport sagen "Happy Birthday UN-Behindertenrechtskonvention"!

Friedhelm J. Beucher

Gregor Gysi

Niko Kappel

Vera Thamm

Tom Beck

Willi Lemke

Verena Bentele

Alhassane Baldé

Sebastian Kehl

Fredi Bobic

Marcel Reif

Hubertus Hess-Grunewald

Matthias Steiner

Almuth Schult

Hubertus Heil

Hintergrund

Im Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – BRK). Schlüsselbegriffe der Konvention sind Würde, Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung, Empowerment, Chancengleichheit und Barrierefreiheit.

Mit der Behindertenrechtskonvention wird Behinderung nicht länger primär unter medizinischen oder sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern Behinderung ist als Menschenrechtsthema anerkannt worden. Behinderte Menschen gelten somit als TrägerInnen unveräußerlicher Menschenrechte. Damit verbunden ist ein vielfältiger Perspektivenwechsel:

  • vom Konzept der Integration zum Konzept der Inklusion;
  • von der Wohlfahrt und Fürsorge zur Selbstbestimmung.
  • Menschen mit Behinderungen werden von Objekten zu Subjekten;
  • von PatientInnnen zu BürgerInnen;
  • von Problemfällen zu TrägerInnen von Rechten (Rechtssubjekten).

Mit der Behindertenrechtskonvention wurden keine neuen Rechte geschaffen, sondern die existierenden Menschenrechte sind auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten worden. Dabei wurde das Motto „Nichts über uns ohne uns“ nicht nur während der Verhandlungen auf vorbildliche Weise realisiert, sondern spiegelt sich auch in den Bestimmungen der Konvention wieder. Eine Einbeziehung behinderter Menschen und ihrer Organisationen wird in allen Phasen der Umsetzung und Überwachung des Übereinkommens vorgeschrieben. Außerdem sind die Vertragsstaaten mit der BRK sowohl zu einem durchgängigen disability mainstreaming als auch zu einem konsequenten gender mainstreaming verpflichtet.

Deutschland gehörte am 30. März 2007 zu den Erstunterzeichnern der Konvention. Ende 2008 wurde das Gesetz zur Ratifikation des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, so dass die Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 für Deutschland in Kraft treten konnte. Sie ist damit zu nationalem Recht und bindend für die Arbeit des DBS e.V. geworden.