Barrierefreiheit im Sport

Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Sport. Dabei geht es, im Sinne der UN-BRK, um die Herstellung baulicher, digitaler, kommunikativer und sozialer Barrierefreiheit.

Ein zentrales Anliegen für den DBS und den gesamten organisierten Sport muss es sein, bestehende Barrieren im Sport zu erkennen und zu überwinden. Konkret muss es darum gehen, Menschen mit Behinderung einen vollumfänglichen barrierefreien Zugang zu Sportstätten und Sportveranstaltungen, sowie zu Informationen über Sportangebote und Aus- und Fortbildungen im Sport zu ermöglichen. Um die vielzitierten „Barrieren in den Köpfen“ abzubauen und Inklusion im und durch Sport zu fördern, müssen sich Sportler*innen mit und ohne Behinderung auf Augenhöhe begegnen, Berührungsängste und Hemmungen müssen abgebaut, sowie Kommunikations- und Verständigungsprobleme beseitigt werden.

Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es einer verstärkten Offensive aller Sportvereine und -verbände unter aktiver Beteiligung von Menschen mit Behinderung als Experten*innen in eigener Sache (Nicht ohne uns, über uns!).

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Barrierefreie Sportstätten

Ziel des DBS ist es, allen Menschen mit Behinderung Sportangebote wohnortnah zur Verfügung zu stellen, um ein lebensbegleitendes Sporttreiben zu ermöglichen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Barrierefreiheit in Bezug auf den gleichberechtigten Zugang zu Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten. Dies beinhaltet sowohl das aktive Sporttreiben, also die Teilnahme am Sportangebot selbst, als auch die passive Teilhabe am Sport (z.B. als Zuschauer*in) sowie die Übernahme von haupt- oder ehrenamtlichen Funktionen im Sport (z.B. als Übungsleiter*in).

Die umfassende Barrierefreiheit aller Sportstätten ist eine grundlegende Voraussetzung für die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Sport und damit am gesellschaftlichen Leben.
Die Forderung nach Barrierefreiheit ist fester Bestandteil der UN-BRK. In Artikel 9 und 30, Absatz 5c wird der gleichberechtigte Zugang (Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren) für Menschen mit Behinderungen zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten gefordert. Dieser Zugang zur physischen Umwelt (z.B. Transport- und Beförderungsmittel, Kommunikation) sowie zu öffentlichen Einrichtungen und Diensten im städtischen und ländlichen Raum (z.B. Sportstätten) ist Voraussetzung für die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen.

Weiterführende Informationen und Literatur:

Digitale und kommunikative Barrierefreiheit

Zur Herstellung digitaler Barrierefreiheit gehören ein barrierefreier Zugang zu Informations- und Kommunikationsplattformen, die Gestaltung barrierefreier Web-Inhalte nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und der Barrierefreien-Informations-Verordnung (BITV) für alle Internetauftritte sowie öffentlich zugängliche Internet-Angebote von Behörden und Bundesverwaltung. Die Einhaltung dieser Richtlinien können von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit und Informationstechnik geprüft und durch ein Prüfsiegel für Barrierefreiheit im Internet bestätigt werden. Nützliche Informationen zur Gestaltung barrierefreier Websites, sowie Tipps zur Erstellung barrierefreier Videos) und Hinweise zur Nutzung der Deutschen Gebärdensprache (DGS), sind auf den Internetseiten zum Thema Barrierefreiheit von Aktion Mensch oder der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit zu finden.

Unter Berücksichtigung des Zwei-Sinne-Prinzips lassen sich viele kommunikative Barrieren auflösen. Nach diesem Prinzip müssen mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden. So können bspw. Hinweise sowohl in Standard- als auch in Brailleschrift gegeben werden, so dass die Sinne „Sehen“ und „Tasten“ angesprochen werden. Um Barrieren hinsichtlich der Kommunikation und Informationsbereitstellung für Menschen mit Behinderung abzubauen, muss Leichte Sprache konsequent und richtig verwendet werden. Das Netzwerk Leichte Sprache erklärt, wie das funktioniert.

Bildschirm mit verschiedenen Symbolen zur digitalen und kommunikativen Barrierefreiheit
Barrierefreie Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen bieten eine sehr gute Gelegenheit für Begegnung, Austausch und gemeinsame Erlebnisse von Sportler*innen und Zuschauer*innen mit und ohne Behinderung. Für ein barrierefreies Sporterlebnis muss die Teilnahme an Sport(groß-)veranstaltungen möglichst von Anfang bis Ende barrierefrei sein. Dies schließt neben der barrierefreien Alarmierung und Evakuierung von Menschen mit Behinderung, der uneingeschränkten Erreichbarkeit von Sitz- und Stehplätzen (barrierefreier Zuschauerweg), sowie der freien Sicht, u. a. auch die Nutzung mobiler FM-Anlagen und neuerer Techniken wie Audiodeskription mit ein. Zur Planung, Durchführung und Nachbereitung barrierefreier inklusiver Sportveranstaltungen wurden in den letzten Jahren umfangreiche Checklisten und Praxisleitfäden für Sportvereine, Sportverbände und andere Veranstalter erarbeitet und veröffentlicht.

DOSB-Projekt „Kompetent und vernetzt: Event-Inklusionsmanager*innen im Sport“

Das EVI-Projekt des DOSB eröffnet Menschen mit Behinderungen mehr Chancen im Arbeitsmarkt Sport und sorgt für mehr Barrierefreiheit und Inklusion im Sport. Die Event-Inklusionsmanager*innen („EVIs“) organisieren inklusive (Groß-) Veranstaltungen im Sport. Sie schaffen mit ihrer Expertise mehr Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe. Hierfür werden sie zusätzlich qualifiziert und begleitet, u. a. mit der Qualifizierung „Eventmanagement im Sport“, die im Rahmen des Projekts entwickelt und erprobt wird. Die ersten zwölf EVIs begannen ihre Tätigkeit am 1. September 2021, zwölf weitere folgen im September 2023.

Ein weiteres Ziel des Projekts ist die Netzwerkarbeit zwischen dem Sport und den Behinderten- und Selbsthilfeorganisationen. Mit verschiedenen Maßnahmen soll das gemeinsame Anliegen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorangebracht werden. Gleichzeitig geht es darum, mehr Menschen mit Behinderungen für einen aktiven Lebensstil und das Sporttreiben zu gewinnen.

Kalenderblatt

Weiterführende Informationen und Literatur:

Förderung und Unterstützung für Barrierefreiheit im Sport

Zum Abbau von Barrieren und zur Förderung von Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung im Sport, gibt es diverse Fördermöglichkeiten und Anlaufstellen. Der Deutsche Behindertensportverband und seine Landes- und Fachverbände unterstützen bei der Suche nach regionalen und bundesweiten Förderangeboten. Unter den unten aufgeführten Links finden sich auf den Seiten von Aktion Mensch und DOSB Förderprogramme und Stiftungen, die Barrierefreiheit und Inklusion im Sport unterstützen.

Checkliste
Weiterführende Informationen:

Weitere Ansprechpartner*innen zum Thema Barrierefreiheit im Sport: