Schutz der Schwächsten ist Gebot von Menschlichkeit und Anstand
Der DBS schließt sich der gemeinsamen Erklärung der Behindertenbeauftragten an: Menschen mit Behinderungen und einem erhöhten Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe dürfen nicht die Leidtragenden bei einer Veränderung der Impfreihenfolge sein. Gerade in Krisenzeiten ist die Solidarität mit den Schwächsten in der Gesellschaft Ausdruck von Menschlichkeit und Anstand.
