Versicherungsschutz

Ein häufig diskutiertes Thema in den Vereinen und Verbänden ist der Versicherungsschutz von Vereinsmitgliedern. Bei einem Unfall mit Verletzungsfolgen in der Freizeit kann ein gesetzlicher Versicherungsschutz bestehen. Zusätzlich haben viele Sportvereine über den Landessportbund für ihre Mitglieder den Sportversicherungsvertrag mit der ARAG geschlossen, der über die Unfallversicherung auch eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung beinhaltet. Wichtig ist eine sofortige Meldung beim Verein und bei der entsprechenden Versicherung.

Gesetzliche Unfallversicherung

Ist der/die Geschädigte/r als Arbeitnehmer/in des Vereins beschäftigt, besteht gesetzlicher Versicherungsschutz. Dabei ist unerheblich, ob der/die Beschäftigte als 450,- €-Kraft, bezahlte/r Spieler/in, Trainer/in, Sportlehrer/in, Übungsleiter/in oder als Hausmeister/in tätig ist. Unter Beschäftigung ist jede nicht selbständige Tätigkeit zu verstehen. Hierunter fallen auch Ausbildungsverhältnisse. Das Beschäftigungsverhältnis ist durch die Weisungsgebundenheit und persönliche Abhängigkeit vom Verein gekennzeichnet. Eine wirtschaftliche Abhängigkeit ist hingegen nicht erforderlich.
Vereinsmitglieder und Vereinsorgane, Vorstandsmitglieder, Ehrenamtsträger/innen und beauftragte Ehrenamtliche, wie z. B. auch eingeladene Schiedsrichter/innen auf Wettkämpfen sind nicht gesetzlich versichert. Diese können sich allerdings in der VGB freiwillig versichern.

Freiwillige Unfallversicherung

Seit dem 01.01.2005 können durch das „Gesetz zur Verbesserung des unfallrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich engagierter und weiterer Personen“ gewählte und beauftragte Ehrenamtsträger/innen freiwillig bei der VBG versichert werden. Nach dem „Gesetz zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung“ (UVMG) vom 01.01.2009 gehören zu diesem versicherbaren Personenkreis nunmehr auch Personen, die im Auftrag des Vorstandes bestimmte Aufgaben wahrnehmen, die nicht unbedingt in der Satzung verankert sein müssen. Hierzu zählt beispielsweise auch das Schiedsrichteramt.
Die meisten Landessportbünde haben in einem vereinfachten Verfahren mit der VBG sämtliche Ehrenamtsträger/innen und Beauftragte über die Angabe der Gesamtzahl der Personen, die in einer Liste geführt werden, freiwillig versichert.
Versichert sind bei der VBG nicht nur die Tätigkeiten für den Verein an sich, sondern auch die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte, auch Wege, die der Organisation von Training und Wettkampf dienen oder die erforderlich sind, um Pflege und Wartung eines Trainingsgerätes sicherzustellen, sowie Fahrten zu auswärtigen Wettkämpfen.

Weitere Informationen

Der Homepage der ARAG sind weitere Informationen zum Thema Sportversicherung zu entnehmen. Die Vereine in den Landessportbünden bzw. -verbänden sind mit ihren Mitgliedern über den jeweiligen Sportversicherungsvertrag versichert. Darüber hinaus werden sportspezifische Zusatzversicherungen für den Vereinsbetrieb angeboten.
Link: https://www.arag.de/versicherungen/vereine-verbaende/sport/

Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) vom 30. Oktober 2008 kann ebenfalls im Internet eingesehen werden.
Link: https://www.jurion.de/gesetze/uvmg