Das deutsch-französische Jugendwerk als Zuwendungsgeber

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) ist eine binationale Organisation, die 1963 im Rahmen des deutsch-französischen Freundschaftsvertrags (Elysée-Vertrag) gegründet wurde. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden hauptsächlich zu gleichen Teilen durch das deutsche und das französische Jugendministerium zur Verfügung gestellt.

Mittel für deutsch-französische und trilaterale Begegnungen im Kinder- und Jugendsport werden durch die dsj als Zentralstelle für den Sport an die Träger im organisierten Kinder- und Jugendsport weitergeleitet. Fördergrundlage sind die Richtlinien des DFJW.

In Zusammenarbeit mit den Abteilungen sowie Fachbereichen des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) e.V. werden seit 1983 in Verbindung mit dem Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) Leistungs- und Nachwuchslehrgänge sowie Trainerseminare angeboten. Der deutsch-französische Jugendaustausch im Sport ermöglicht es Teilnehmer/innen internationale Erfahrungen zu sammeln, Kompetenzen auf sprachlicher sowie interkultureller Ebene zu entwickeln, neue Freundschaften im Nachbarland Frankreich zu knüpfen sowie Land und Kultur aus einer anderen Perspektive kennenzulernen. Darüber hinaus tragen diese deutsch-französischen Begegnungen wesentlich zur europäischen Integration bei.

 

Fördermöglichkeiten für Auslandsbegegnungen mit Frankreich

Was ist förderfähig?

  • Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und in Frankreich. Ebenfalls förderfähig sind Vorbereitungstreffen sowie schulisch-außerschulische Kooperationsprojekte.
  • Es können bilaterale und trilaterale Maßnahmen mit Frankreich bezuschusst werden. Maßnahmen mit Drittländern sind möglich, sofern es sich um die Schwerpunktländer des DFJW handelt.
  • Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.234,- Euro Förderung) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z.B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o.ä. sein. Sie müssen im Kontext der deutsch-französischen Jugendarbeit stehen

Was sind die Grundvoraussetzungen für eine Förderung?

  • Es gibt eine Partnerorganisation in Frankreich und der Austausch wird zusammen mit einer festen Jugendgruppe dieser Partnerorganisation durchgeführt
  • Das Teilnehmerverhältnis zwischen den Partnergruppen ist ausgewogen (max. 80% - 20%).
  • Gefördert werden Jugendliche bis 27 Jahre
  • Die Dauer eines Austausches muss mindestens zwei Programmtage (entspricht zwei Nächte vor Ort) und höchstens 21 Tage betragen. An- und Abreisetage gelten jeweils als halbe Tage
  • Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss und nicht um eine Vollfinanzierung
  • Deutsch-französische Jugendbegegnungen beruhen auf Gegenseitigkeit und finden abwechselnd in Frankreich und Deutschland statt. Damit ist Ihr Verein mit Ihren Jugendlichen abwechselnd Gast und Gastgeber. Die Gegenseitigkeit ist aber nicht verpflichtend.

Was ist nicht förderfähig?

  • Besuche ohne Gegenbesuch
  • Touristische Maßnahmen
  • Freizeitmaßnahmen zur Erholung
  • Turnier- und Wettkampfbesuche

Wer ist antragsberechtigt

  • Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände des organisierten Sports mit eigener Jugendordnung. Für jede Begegnung wird stets nur in Deutschland oder in Frankreich ein Antrag gestellt, der Zuschüsse für alle beteiligten Träger beinhalten kann.
  • Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen, die in direkter Zuständigkeit für die Fragen der Jugendarbeit oder des Jugendsports stehen. Sie müssen jugendliche Mitglieder nachweisen.

In welcher Höhe wird gefördert?

Der Austausch kann unterschiedlich gestaltet werden und Unterkunft sowie Begegnungsort individuell können unterschiedlich ausfallen. Je nach Auswahl fallen die Fördermöglichkeiten unterschiedlich aus.

Begegnungen am Ort des Partners:
Die deutschen Teilnehmenden können entweder in Gastfamilien untergebracht werden oder in externen Unterkünften wie z.B. Jugendherbergen

Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:

  • Einfacher Tabellensatz der Fahrtkostentabelle

Aufenthaltskostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:

  • Bei Unterkunft in Gastfamilien: keine Förderung
  • Bei externer Unterbringung: € 45,- / Tag / Person

Zuschuss zu den Programmkosten:

  • € 375,- / Tag

Zuschuss zur Sprachanimation:

  • € 150,- / Tag

Eine entsprechende Begegnung in Deutschland muss vom französischen Träger bei der französischen Zentralstelle beantragt werden.

Drittortbegegnungen:

Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:

  • Einfacher Tabellensatz der Fahrtkostentabelle bei gemeinsamer Anreise der Gruppe
  • Doppelter Tabellensatz der Fahrtostentabelle bei individueller Anreise aller Teilnehmenden

Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Frankreich:

  • Einfacher Tabellensatz der Fahrtkostentabelle bei gemeinsamer Anreise der Gruppe
  • Doppelter Tabellensatz der Fahrtostentabelle bei individueller Anreise aller Teilnehmende
  • Aufenthaltskostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland und aus Frankreich: € 45,- / Tag / Person
  • Eine entsprechende Begegnung in Frankreich muss vom französischen Träger bei der französischen Zentralstelle beantragt werden.

Vorbereitungstreffen
Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland und Frankreich

  • Doppelter Tabellensatz der Fahrtkostentabelle

Aufenthaltskostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland und aus Frankreich:

  • € 30,- / Tag / Person
  • Dolmetscherkostenzuschuss: € 100,- / Tag

Eine entsprechende Begegnung in Frankreich muss vom französischen Träger bei der französischen Zentralstelle beantragt werden.

Welche Fristen sind zu beachten?

Antrag:
Hauptantragsfrist: 15. Januar für das laufende Kalenderjahr
Nachanträge können unterjährig gestellt und ggf. aus Restmitteln bezuschusst werden. Vorlauf: 3 Monate

Verwendungsnachweis:
6 Wochen (42 Tage) nach Ende der Maßnahme

Wie wird eine Begegnung beantragt?

Die Antragstellung erfolgt zu den oben genannten Fristen bei der dsj. Bereits begonnene/abgeschlossene Maßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Antragsunterlagen können unter Downloads heruntergeladen werden.

Ein vollständiger Antrag besteht aus:

  • Dem Antragsformular nach Formblatt
  • Einer Vorstellung des Projekts
  • Einem vorläufigen, nach Tagen gegliederten Programm

Wie wird die Begegnung nach der Durchführung abgerechnet?

Innerhalb von vier Wochen (28 Tage) nach der Begegnung muss ein Verwendungsnachweis bei der dsj eingereicht werden. Die entsprechenden Unterlagen erhalten die Träger nach Antragstellung per E-Mail von der dsj. Zudem können sie unter Downloads heruntergeladen werden.

Ein vollständiger Verwendungsnachweis besteht aus:

  • Verwendungsnachweisformular nach Formblatt
  • Sachbericht nach Fragenkatalog
  • ausführliches Programm (tabellarisch oder in Berichtform)
  • Liste der Teilnehmenden nach Formblatt
  • Belegliste nach Formblatt
  • Belege im Original



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