Aktuelles aus dem Bereich Prävention sexualisierter Gewalt

Betroffenenrat beim UBSKM konstituiert

Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten ist konstituiert.
Rörig: „Die Konstituierung des Betroffenenrats ist ein historisches Ereignis. Jetzt können Erfahrung und Kompetenz von Betroffenen kontinuierlich in die politischen Prozesse einfließen.“

Der Betroffenenrat, bestehend aus 15 Mitgliedern, wird in den kommenden Jahren die Arbeit des Missbrauchsbeauftragten begleiten. Die Mitglieder wurden durch ein Auswahlgremium – bestehend aus dem Missbrauchsbeauftragten und vier vom Deutschen Bundestag vorgeschlagenen Expertinnen – aus rund 200 Bewerbungen ausgewählt.

Mit der ersten Zusammenkunft am 23.03.2015 des Betroffenenrats wird die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vorgesehene Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene verwirklicht. Dies war stets eine zentrale Forderung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig.

Rörig: „Das heutige Datum ist ein wichtiger Meilenstein für die Anerkennung Betroffener sexueller Gewalt in der Kindheit. Exakt fünf Jahre nach Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ haben Betroffene endlich ein Gremium, durch das sie auf Bundesebene kontinuierlich im Themenfeld des sexuellen Missbrauchs mitwirken können. Ich danke allen Bewerberinnen und Bewerbern für ihren Mut und ihren Gestaltungswillen. Die 15 berufenen Mitglieder des Betroffenenrats bündeln zusammen vielfältige Erfahrungen und Expertisen. Sie sind hochmotiviert, sich für die Belange von Betroffenen auf Bundesebene zu engagieren. Ihr enormer Wissensschatz ist für meine Arbeit unverzichtbar. Ich freue mich sehr auf die künftige Zusammenarbeit.“

Dem Betroffenenrat gehören 10 Frauen und 5 Männer an. Die Mitglieder kommen aus dem gesamten Bundesgebiet, ihr Alter reicht von Mitte 20 bis Anfang 60 Jahre. Bei der Auswahl wurden die verschiedenen Kontexte des sexuellen Kindesmissbrauchs wie beispielsweise Missbrauch in der Familie/im sozialem Umfeld, in der Institution – konfessionell/nicht konfessionell sowie durch Fremdtäter/innen oder im Rahmen von ritueller/organisierter Gewalt berücksichtigt.

Der Betroffenenrat wird sich mehrmals im Jahr treffen, als nächstes im Frühjahr 2015 zu einer ersten Klausurtagung in Berlin.

Dem Auswahlgremium gehörten neben dem Missbrauchsbeauftragten vier aus dem Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend vorgeschlagene Mitglieder an: Prof. Dr. Sabine Andresen, Goethe-Universität Frankfurt/Main, Dr. Heide-Rose Brückner, Kinderfreundliche Kommunen e. V., Marlene Rupprecht, Mitglied des Deutschen Bundestages 1996–2013, und Julia von Weiler, Innocence in Danger e. V.

Quelle, weitere Informationen und Fotos unter:
www.beauftragter-missbrauch.de