Aktuelles aus dem Bereich Sportentwicklung
VBG lobt Teilhabepreis aus
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG hat im Januar 2020 erstmals den „Teilhabepreis der VBG“ ausgelobt. Bewerben können sich unter anderem Sportvereine, die mindestens einem*einer Versicherten der VBG nach einem Versicherungsfall zurück ins gewohnte Leben geholfen haben und bereit sind, ihre Erfolgsgeschichte mit anderen zu teilen. Der Preis ist mir einer Prämie in Höhe von 15.000 Euro dotiert.
Die Zielgruppe des Preises bilden VBG-Mitgliedsunternehmen, die mindestens einem*einer Versicherten der VBG nach einem Versicherungsfall zurück ins gewohnte Leben geholfen haben und bereit sind, ihre Erfolgsgeschichte mit anderen zu teilen. Es spielt dabei keine Rolle, ob überdurchschnittliches Engagement für eine Teilhabe am Arbeitsleben oder im sozialen Kontext geleistet wurde. Der Preis richtet sich – entsprechend der Mitgliederstruktur der VBG – damit ausdrücklich auch an Unternehmen im sozialen, kulturellen und Freizeitbereich (wie z.B. Sportvereine, Religionsgemeinschaften, Sozialpartner, Parteien, Bildungsstätten usw.). Die VBG möchte auf diese Weise beispielhafte Inklusionsinitiativen von Mitgliedsunternehmen würdigen und diesem bedeutenden Thema mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit schenken.
Für den Teilhabepreis stehen ab sofort zweijährlich bis zu 15.000 Euro bereit. Die Preisträger*innen erwartet eine Geldprämie oder eine inhaltliche urkundliche Würdigung. Die prämierten Teilhabepraxen werden medienwirksam beworben. Sie sollen auf diese Weise bekannt gemacht und für die Öffentlichkeit sichtbarer werden, und schlussendlich anderen als Vorbild dienen.
Das Engagement Ihres Unternehmens hat wesentlich dazu beigetragen, eine*n VBG-Versicherten wieder zurück ins gewohnte Leben zu bringen? Dann melden Sie Ihr Unternehmen jetzt für den Teilhabepreis an oder motivieren Sie Ihren Arbeitgeber, sich für den Preis zu bewerben!
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.