Aktuelles aus dem Bereich Sportentwicklung

Teilnahmebestätigung ist fester Bestandteil des Vertrags mit dem vdek

Die neuen Teilnahmebestätigungen, die im Rahmen des Vertrages zur Durchführung- und Finanzierung des Rehabilitationssports mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) vereinbart wurden, sind verpflichtend ab sofort einzusetzen. Die Teilnahmebestätigungen, die mit dem in Kraft treten der Vereinbarung mit dem vdek zum 01.01.2012 Gültigkeit erlangt haben, dürfen nicht verändert werden und sind in der vorliegenden Form einzusetzen. Eine Verwendung der alten Bestätigungen kann zu Problemen bei der Abrechnung mit den Krankenkassen führen.

Gleiches gilt für die Formulare zur Anerkennung als Leistungserbringer im Rehabilitationssport, insbesondere für das Beratungsprotokoll. Der Formularsatz zur Anerkennung und seiner einheitliche Anwendung wurden vom Hauptvorstand des DBS einstimmig beschlossen. Dies gilt insbesondere für das verpflichtend einzusetzende Beratungsprotokoll, das als Nachweis einer umfassenden Beratung durch den Verein eingeführt wurde.  Die einheitliche Verwendung und Anwendung der Formulare sind Bestandteile der einheitlichen Umsetzung des Rehabilitationssports im Deutschen Behindertensportverband, seinen Landesverbänden und Vereinen.