Aktuelles aus dem Bereich Sportentwicklung

Praxiseinstieg für Übungsleiterinnen

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Frechen, 01.08.2012 - Nach dem Abschluss eines bundesweiten Modell-Weiterbildungslehrgangs des Deutschen Behindertensportverbands (DBS) zur Stärkung des Selbstbewusstseins für Mädchen und Frauen mit oder mit drohender Behinderung in Duisburg können acht Übungsleiterinnen die dabei gewonnenen Erkenntnisse jetzt in ihren Vereinen praktisch anwenden. Reinhard Schneider, Vizepräsident Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport im DBS, sieht in diesen Angeboten im Rahmen des Rehabilitationssports „einen bedeutenden Beitrag für die Persönlichkeitsentwicklung der betroffenen Mädchen und Frauen, indem ihnen Hilfestellungen gegeben werden“.

„Wir haben damit die Grundlage geschaffen, dass die Übungsleiterinnen nun in ihren Vereinen direkt in die Praxis einsteigen und dass viele Mädchen und Frauen die Angebote zu Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins wahrnehmen. In einigen Landesverbänden sind schon Gruppen gebildet worden. Sie leisten gewichtige Beiträge für die individuelle Persönlichkeitsstärkung in der Rehabilitation und damit für gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben“, sagte Reinhard Schneider.

Mit dem Inkrafttreten der „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ in 2011 haben Mädchen und Frauen mit oder mit drohender Behinderung   die Möglichkeit, an speziellen Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins (ÜzSdS) im Rahmen des Rehabilitationssports in gesonderten Veranstaltungen teilzunehmen. Im November 2011 hatte der DBS einen bundesweiten Modelllehrgang für Übungsleiterinnen aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern in Duisburg gestartet. Im Juni 2012 haben acht Übungsleiterinnen die fünf Weiterbildungsmodule mit Erfolg absolviert. 

Der Weiterbildungslehrgang ist ein Ergebnis des durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Forschungsprojekts „SELBST“ und erfüllt den gesetzlichen Auftrag des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX §44, indem die besonderen Bedürfnisse behinderter Mädchen und Frauen ausdrücklich benannt sind. Eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Modellmaßnahme bildete im Anschluss an das Projekt die Grundlage für die Weiterbildung von Übungsleiterinnen mit einer B- Lizenz Rehabilitationssport des DBS.

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