Aktuelles aus dem Bereich Sportentwicklung

Neuregelung Erste-Hilfe Grundausbildung

Der Deutsche Olympische Sportbund e.V. (DOSB) hat seinen Mitgliedsorganisationen mitgeteilt, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe (BAGH) am 28. Januar 2015 die neuen Grundsätze zur Erste-Hilfe Ausbildung in Deutschland veröffentlicht hat. In diesen Grundsätzen ist festgeschrieben, dass die Erste-Hilfe Ausbildungen ab dem 01.04.2015 von insgesamt 16 auf 9 Lerneinheiten reduziert werden.

Laut DOSB ist folgendermaßen mit den DOSB-Lizenzausbildungen umzugehen:

„Für die Erteilung der Übungsleiterin/Übungsleiter – C, Trainerin/Trainer – C und Jugendleiterin/Jugendleiter-Lizenz ist der Nachweis einer „Erste-Hilfe-Grundausbildung“ gemäß den “Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe” der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erforderlich, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf. Somit werden ab 01.04.2015 Ausbildungen von 9 Lerneinheiten im Rahmen der „Gemeinsamen Grundsätze zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der BAGEH für die DOSB-Lizenzausbildungen anerkannt. Der in den Rahmenrichtlinien festgeschriebene Nachweis eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses wird dadurch neu geregelt.

!!! Wir möchten unsere Mitgliedsorganisationen darauf hinweisen, dass während der nächsten zwei Jahre für die Anerkennung des Nachweises der Erste-Hilfe-Ausbildung explizit auf die Begrifflichkeit Ausbildung geachtet werden muss. Im Jahr 2013/2014 absolvierte Erste-Hilfe-Trainings (8 LE) werden für die DOSB-Lizenzausbildungen nicht anerkannt !!!“

Innerhalb des Ausbildungssystem des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. (DBS) werden ab dem 01.04.2015 für die Lizenzerteilung neben dem alten Nachweis über eines 16-stündigen der Nachweis eines 9-stündigen Erste-Hilfe-Grundausbildung anerkannt (Vorsicht: nicht 8 LE Erste-Hilfe-Training), der nicht älter als zwei Jahre ist.

Textquelle: DOSB-Newsletter 02/2015
Bildquelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe