Aktuelles aus dem Bereich Sportentwicklung

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert "Disability Survey"

- zum 26. März, Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Berlin - Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert eine eigenständige repräsentative Datenerhebung zur besseren Erfassung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen in Deutschland ("Disability Survey"). "Die Bundesregierung sollte eine repräsentative Langzeitstudie in Auftrag geben, die die Lebenslagen behinderter Menschen im Zeitverlauf erhebt", erklärte Marianne Hirschberg, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle.

Bisherige Datenerhebungen würden sich an den Defiziten der Behinderten orientieren und nicht an ihren Möglichkeiten und Ressourcen. Die bisher genutzten statistischen Instrumente seien allgemein auf die gesamte Bevölkerung ausgerichtet und damit nicht aussagekräftig für die Kategorie Behinderung beziehungsweise für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. "Beispielsweise enthält der Mikrozensus nur eine Aussage über das Vorliegen oder Fehlen einer Behinderung, jedoch keine weiteren spezifizierten Aussagen, die über die Geschlechtszugehörigkeit oder Alter hinausgehen", so Hirschberg.

Ein gutes Beispiel für einen "Disability Survey" sei der "Life Opportunities Survey" (LOS) in Großbritannien, der die Partizipationsmöglichkeiten von behinderten und nicht-behinderten Menschen vergleiche. Zudem sei es sinnvoll, eine solche repräsentative Datenerhebung durch eine unabhängige wissenschaftliche Institution entwickeln und durchführen zu lassen. Diese Daten könnten dann von den Bundesressorts, anderen staatlichen Stellen, aber auch der Wissenschaft und Zivilgesellschaft im Rahmen datenschutzrechtlicher Bestimmungen genutzt werden.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Empfehlungen der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zu Daten und Statistiken anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens der Konvention für Deutschland am 26.03.2012

1. Empfehlung: Datenbasis verbreitern, vertiefen, diversifizieren

Die Bundesregierung sollte die Lebenslagen behinderter Menschen gemäß Artikel 31 der UN-Behindertenrechtskonvention (die Konvention, UN-BRK) auf einer breiten, fundierten und differenzierten Grundlage erfassen, um auf dieser Basis gute Politik für behinderte Menschen zu machen. Hierzu sind Informationen und Daten zur Lebenswirklichkeit von behinderten Menschen in ihrer Vielfalt erforderlich, die über den Stand der Rechtsverwirklichung informieren und die soziale Wirklichkeit differenziert nach den erforderlichen Diskriminierungsverbotsmerkmalen (Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft etc.) sowie Sozialstrukturmerkmalen (wie beispielsweise dem Bildungsstand) widerspiegeln. Diese Datensammlungen sollten für staatliche Stellen und Wissenschaft nutzbar und zudem öffentlich zugänglich sein.

Problemanalyse:
Die Lebenslagen behinderter Menschen in Deutschland sind nicht in ausreichendem Maß erfasst. Erst wenn diese so erfasst werden, dass sie verlässliche Aussagen über die Lebenslagen (und alle Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheit, über Arbeit, Familiensituation, Freizeit etc.) enthalten, können sie als Grundlage dienen, um politische Systeme, Dienste, Programme und Ergebnisse systematisch zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Zudem sind die Datenerhebungen bisher noch nicht hinreichend auf die menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus der UN-BRK bezogen. Dies ist jedoch entscheidend, da die Sammlung von Daten und Fakten kein Selbstzweck ist, sondern das Ziel hat, die Hindernisse zu erfassen, die Menschen mit Behinderungen in der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte einschränken. Zweck von Datensammlungen sollte sein, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und die jeweiligen Programme und Maßnahmen an dem Ziel der UN-BRK der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Rechtausübung behinderter Menschen auszurichten.

Begründung:
Eine Ausweitung der Informationsbasis ist notwendig, um die Umsetzung der UN-BRK zu qualifizieren. Nur auf einer solchen Basis kann die Bundesregierung geeignete Maßnahmen entwickeln, die dauerhaft die Partizipation behinderter Menschen in der Gesellschaft stärken und ihre gleichberechtigte Rechtsausübung gewährleisten.

Als positives Beispiel für Forschung im Bereich von Menschen mit Behinderungen ist die repräsentative Untersuchung der Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland von 2011/12 herauszustellen. Diese Studie ist die erste, die auch Daten in Sondereinrichtungen (Wohnheimen und Werkstätten) erhoben hat. Hiermit wurde auch das Dunkelfeld mit Blick auf die besonders vulnerable Gruppe schwer und mehrfachbehinderter Frauen erhellt und bedeutende Erkenntnisse über deren Lebenslagen gewonnen.

2. Empfehlung: "Disability Survey" einsetzen

Die Bundesregierung sollte neben dem Gebrauch bestehender quantitativer Datenquellen und qualitativer Forschung zu spezifischen Lebenslagen so bald wie möglich nach internationalem Vorbild eine eigenständige repräsentative Datenerhebung zur Erfassung der Lebenslagen behinderter Menschen ("Disability Survey") einführen, die ressourcen- und nicht defizitorientiert ausgerichtet ist. Hier handelt es sich um eine langfristige und wiederkehrende Erhebung zur grundlegenden Erfassung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen, für die es internationale Vorbilder gibt.

Problemanalyse:
In Deutschland wird Behinderung bisher nur in geringem Ausmaß repräsentativ und umfassend erfasst. Dies bedeutet, dass es keine Datengrundlagen gibt, um Aussagen über die Gesamtheit der Lebenslagen aller behinderten Menschen in Deutschland und entsprechender damit verbundener Entwicklungen zu treffen. Die bisher genutzten statistischen Instrumente sind entweder allgemein auf die gesamte Bevölkerung ausgerichtet und damit nicht aussagekräftig zur Kategorie Behinderung beziehungsweise zur Lebenssituation behinderter Menschen. So enthält beispielsweise der Mikrozensus nur eine Aussage über das Vorliegen oder Fehlen einer Behinderung, jedoch keine weiteren spezifizierten Aussagen, die über die Geschlechtszugehörigkeit oder Alter hinausgehen. Oder Datenerhebungen sind spezifisch auf eine Thematik ausgerichtet und weder repräsentativ noch umfassend genug, um die Lebenssituation behinderter Menschen, von Frauen wie Männern, zu erfassen. Des Weiteren bewerten alle offiziellen statistischen Erhebungsinstrumente Behinderung als individuell-defizitäre Kategorie und nicht als eine von vielen Facetten der Gesellschaft. Behinderung sollte auch in Bezug auf die Informationsgewinnung nicht als individuelles Merkmal, sondern als Einschränkung der Partizipation behinderter Menschen verstanden werden. Diese Bedeutung liegt den bisher vorhandenen Statistiken nicht zugrunde.

Begründung:
Aufgrund der defizit-orientierten Ausrichtung der vorhandenen statistischen Instrumente erscheint es sinnvoll, den Behindertenbericht der Bundesregierung auf eine fundierte, repräsentative Datenerhebung zu stützen. Das geeignete Instrument hierfür ist, einen eigenständigen "Disability Survey" zu erstellen.

Der Fokus sollte nicht auf den individuellen Merkmalen, sondern auf den vorhandenen Barrieren und Unterstützungsfaktoren liegen. Dieses Vorgehen ist bereits international erprobt und wird auch in Deutschland von führenden Fachleuten empfohlen. Als gutes Beispiel lässt sich auf den "Disability Survey" aus Großbritannien verweisen, der sogenannte „Life Opportunities Survey“ (LOS), der auf die Teilhabe an der Gesellschaft ausgerichtet ist. Großbritannien hat bereits seit mehreren Jahren eine Wende in der Behindertenpolitik vollzogen. Behinderung wird nicht mehr als individuelles Problem, sondern im Kontext  der gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen verstanden. Bei LOS handelt es sich um eine staatlich in Auftrag gegebene, repräsentative Langzeitstudie, die unter anderem vergleicht, wie behinderte und nicht-behinderte Menschen in der Gesellschaft partizipieren können.

Ein "Disability Survey" sollte drei Kriterien erfüllen:

  1. repräsentativ sein,
  2. wiederkehrend sein und damit Lebenslagen behinderter Menschen im Zeitverlauf erheben,
  3. Behinderung umfassend und ressourcenorientiert erheben.
Um diese Kriterien kompetent zu erfüllen, wäre es nützlich, wenn der "Disability Survey" durch eine unabhängige wissenschaftliche Institution entwickelt und durchgeführt werden würde.

3. Empfehlung: Berichterstattung der Bundesregierung qualifizieren

Die Bundesregierung sollte die nationale Behindertenberichterstattung im Vergleich zur bisherigen Berichterstattung auf eine fundierte Datenbasis stellen. Die Behindertenberichterstattung sollte zudem an die UN-Behindertenrechtskonvention rückgebunden sein. Hinsichtlich der aktuellen Behindertenberichterstattung begrüßt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, dass die Bundesregierung den Behindertenbericht konzeptionell neu fasst. Es ist jedoch geboten, dass sich das Parlament in der jeweiligen Legislatur mit dem Behindertenbericht ausführlich befasst und ihn debattiert.

Problemanalyse:
Die bisherige Behindertenberichterstattung ist durch das Sozialgesetzbuch IX begründet. Bisher spiegelten die letzten Behindertenberichte eher wider, welche Maßnahmen die Regierung in der betreffenden Legislatur getroffen hat. Die Berichte zeigten jedoch keine grundlegende Konzeption, sondern entsprachen eher einer Art Rechenschaftsbericht. Des Weiteren folgt die Behindertenberichterstattung bisher noch nicht einem Menschenrechtsansatz entsprechend der Konvention.

Begründung:
Da die UN-BRK ein anderes Verständnis von Behinderung enthält als das Sozialgesetzbuch SGB IX, ist es seit Inkrafttreten der UN-BRK in Deutschland am 26. März 2009 notwendig, bei der Berichterstattung der Bundesregierung ein an der UN-BRK ausgerichtetes  Verständnis von Behinderung zugrunde zu legen.

Autorin: Dr. Marianne Hirschberg, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, Berlin

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 –14, Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Quelle: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/aktuell/news/meldung/article/pressemitteilung-monitoring-stelle-zur-un-behindertenrechtskonvention-fordert-disability-survey.html