Aktuelles aus dem Bereich Sportentwicklung
Hilfsmittelversorgung: Hürden gemeinsam überwinden

Der Deutsche Behindertensportverband e.V. (DBS) bietet gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Sozialverband VdK Beratungsangebote und Unterstützung bei der Beantragung des Sporthilfsmittels an.
Dass regelmäßige Bewegung und Sport essenziell für einen gesunden Lebensstil sind, ist allseits bekannt und belegt. Darüber hinaus ist Sport ein niedrigschwelliger Motor für die soziale Teilhabe. Auch deshalb sind nach der UN-Behindertenrechtskonvention von den Vertragsstaaten – wozu auch Deutschland gehört – geeignete Maßnahmen zu treffen: Zum einen, um Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen und ihre Teilnahme zu fördern. Zum anderen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, behinderungsspezifische Sportaktivitäten zu organisieren, zu entwickeln und an solchen teilzunehmen. Neben wohnortortnahen Sportangeboten und barrierefreien Sportstätten gehört hierzu insbesondere auch der möglichst unbürokratische Zugang zur Hilfsmittelversorgung im Sport.
Genau hier setzt die Initiative des DBS, DOSB und dem VdK an, um Barrieren für Sportler*innen mit Behinderungen abzubauen und eine bessere Versorgung mit geeigneten Hilfsmitteln zu gewährleisten. Durch die Kooperation mit dem VdK erhalten Betroffene nun rechtliche Unterstützung und Beratungsleistungen bei der Finanzierung von Sporthilfsmitteln. Gleichzeitig soll der sozialpolitische Einfluss genutzt werden, um mit Stellungnahmen an die Bundesregierung und insbesondere das Bundesgesundheitsministerium zu appellieren, die Hilfsmittelversorgung für sporttreibende Menschen mit Behinderungen zu verbessern und zu entbürokratisieren.
Denn Sport kann für Menschen mit Behinderung häufig nicht mit den Alltags-Hilfsmitteln durchgeführt werden. Beispielsweise sind im Breiten- und Rehabilitationssport mitunter spezielle Sportschuhe, die auf die orthopädischen Bedürfnisse der Teilnehmenden ausgerichtet sind, erforderlich. Die Technik der Alltagsprothesen hat sich in den letzten Jahren enorm weiterentwickelt, Laufen ist jedoch nur mit Sportprothesen möglich. Diese funktionieren rein mechanisch, sind dadurch viel leichter und einfacher aufgebaut als Alltagsprothesen. Auch Sportrollstühle unterscheiden sich in Aufbau und Funktion von den Alltagsrollstühlen. So sind beispielsweise die Räder der Rollstühle für Basketball oder Tennis schräg gestellt, um sie schnell, stabil und wendig zu gestalten. Bei den Handbikes sind sie aerodynamisch gestaltet, wohingegen beim Rugby und Hockey spezielle Teile angebracht sind, um die Spieler*innen besser zu schützen. Für diverse weitere Sportarten wie Para Ski alpin, Para Ski nordisch, Para Dressursport sind je nach Art der Behinderung spezielle Hilfsmittel erforderlich.
DBS-Präsident Friedhelm Julius Beucher betont: „Sportrollstühle, Sportprothesen und weitere Hilfsmittel zum Sporttreiben müssen für alle zugänglich sein, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Sport zu ermöglichen. Für uns ist es eine Frage von Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Das ist nicht nur ein Ruf an die gesetzlichen Krankenversicherungen und die Eingliederungshilfe, sondern auch an die Politik und die Gesellschaft, dass hier dringend vereinfachte Verfahren herbeigeführt werden müssen, um Menschen mit Behinderung nicht vom Sport auszuschließen.“
Die Beantragung der Hilfsmittel für den Sport ist jedoch meist mit einem aufwendigen, langwierigen und nicht eindeutig geklärten Verfahren verbunden. In den meisten Fällen wird eine Verordnung auf ein sportliches Hilfsmittel von den Krankenkassen mit der Begründung abgelehnt, dass Freizeit-, Breiten- und Vereinssport nicht zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehöre. Breiten- und Leistungssport sei, im Gegensatz zum Rehabilitationssport, ein spezielles Mobilitätsbedürfnis. Die Möglichkeiten des Widerspruchs und die Klage vor dem Sozialgericht als weiteren Weg scheinen für die allermeisten Betroffenen äußerst aufwendig, undurchsichtig und langwierig, sodass an dieser Stelle meist der Weg des Antragsverfahrens ohne Hilfsmittel für den Sport beendet ist. Obwohl es noch andere Träger gibt, die zur Finanzierung des Hilfsmittels in Frage kommen, wie beispielsweise die Eingliederungshilfe.
Weitere Informationen zur Hilfsmittelversorgung im Sport und Ansprechpartner*innen finden Sie hier: Hilfsmittelversorgung im Sport.