Aktuelles aus dem Bereich Sportentwicklung
Deutscher Sportstättentag: Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten
Am dritten Deutschen Sportstättentag, der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Deutschen Städtetag (DST), dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB), der IAKS Deutschland und dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) organisiert wurde, sind über 220 Teilnehmende aus Sportorganisationen, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft zusammengekommen. Der DBS präsentierte gemeinsam mit der Ruhr-Universität Bochum das Thema barrierefreie Sportstätten.
Rund 231.000 Sportstätten in Deutschland bilden die Grundlage für Gesundheit, Gemeinwohl und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Den Sanierungsstau in Sportstätten hin zur Reduzierung von Barrieren beziffert der DOSB auf rund 31 Milliarden Euro. Dies zeigt die erhebliche finanzielle Dimension des Problems. Doch gerade hinsichtlich der Barrierefreiheit ist das fehlende Geld allein ist nicht die einzige Schwierigkeit. Es geht auch um die Frage, welche Kriterien eine Sportstätte überhaupt erfüllen muss, damit Teilhabemöglichkeiten verbessert werden. Und: Ist dieser Zustand in der Praxis überhaupt erreichbar? Schließlich haben bspw. Menschen im Rollstuhl andere Bedürfnisse, um eine Sportstätte gut nutzen zu können, als Menschen mit Sehbehinderung. Fest steht: Das Thema ist komplex und darf aber nicht als Ausrede dienen, sich nicht mit der fehlenden Barrierefreiheit in Sportstätten auseinanderzusetzen. Es muss weit nach oben auf die Tagesordnung. Denn die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Sportstätten sowie auch die Verfügbarkeit von Informationen über deren Zustand bilden zweifellos wesentliche Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilnahme an Sport und Bewegung.
Sabine Poschmann, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betonte auf dem dritten Deutschen Sportstättentag die Wichtigkeit der passenden Infrastruktur vom Sportanfänger bis zur Spitzensportlerin. Deshalb unterstützte der Bund die Kommunen mit der ‘Sportmilliarde’ bei der Sanierung von Sporthallen, Fußballplätzen oder Schwimmbädern.
Darunter fällt auch das am 16. Oktober 2025 durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) neu vorgestellte Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Gefördert werden können Anlagen und Gebäude, die hauptsächlich der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile (also z.B. Bodenbeläge, Prellschutzwände) und zweckdienliche Folgeeinrichtungen (wie z.B. Tribünen und Umkleidekabinen). Das umfasst neben Gebäuden (wie z.B. Turnhallen, Schwimmbäder oder Funktionsgebäuden) auch Freibäder und Sportfreianlagen wie bspw. Sport- und Tennisplätze.
Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung. Das umfasst erfreulicherweise auch Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit. Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kommunen). Das bedeutet jedoch nicht, dass Sportvereine nichts tun können. Sportvereine können und sollten ihre Kommunen auf das Förderprogramm ansprechen und Projekte vorschlagen. Oftmals liegen die Gebäude und Sportanlagen der Vereine ja ohnehin in der Hand der Kommune.
Nähere Informationen zum Bundesförderprogramm gibt es hier: Sanieren, modernisieren, durchstarten: Jetzt Fördermittel für Sportstätten sichern , sks-faq.pdf
