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DBS begrüßt Entwurf des Präventionsgesetzes

Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag hat das Bundeskabinett am 17.12.2014 den vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Gesetzentwurf eines Präventionsgesetzes beschlossen. Die Vorlage des „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ ist nunmehr der dritte Anlauf und ein wichtiger Schritt hin zu einer umfassenden Gesundheitsversorgung.

„Aus Sicht des DBS ist es besonders erfreulich, aber auch zwingend notwendig, dass Menschen mit Behinderung in dem vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich berücksichtigt werden“ so Thomas Härtel, Vizepräsident für Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport im Deutschen Behindertensportverband. „Neben der Rehabilitation ist die Prävention von entscheidender Bedeutung für ein gesundes Leben, zum Beispiel zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Dies gilt für Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen. Die Praxis zeigt jedoch immer wieder, dass es hier nach wie vor eine Reihe von Barrieren – nicht nur im baulichen Bereich – gibt. Die Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grundlagen müssen so gestaltet werden, dass der Zugang zu Präventionsleistungen für alle gewährt und damit eine umfassende Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglicht wird“.

Im Vorfeld der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs hat sich der DBS aktiv in die Diskussion eingebracht und sich für die ausdrückliche Benennung von Menschen mit oder mit drohender Behinderung sowie chronischer Erkrankung als Zielgruppe eines Präventionsgesetzes eingesetzt.