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Beratung bei Diskriminierung in Gebärdensprache

Antidiskriminierungsstelle baut barrierefreie Angebote aus

Gehörlose Menschen können ab sofort auch in Deutscher Gebärdensprache den Rat der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Anspruch nehmen. Die Antidiskriminierungsstelle ist die erste Bundesbehörde, die diesen barrierefreien Kommunikationsweg ermöglicht. Mit dem sogenannten Signing Question and Answer Tool können gehörlose Menschen, die eine diskriminierende Erfahrung gemacht oder beobachtet haben, mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ohne Barrieren kommunizieren. Sie zeichnen mit einer Webcam eine Anfrage in Deutscher Gebärdensprache (DGS) als Video auf und schicken dieses ab. Ihre Antwort erhalten Sie ebenfalls per Video in DGS.

ADS-Leiterin Christine Lüders: „Opfer von Diskriminierungen brauchen kompetente und schnelle Beratung. Ich bin froh, dass wir jetzt auch gehörlosen Menschen in ihrer Muttersprache – der Deutschen Gebärdensprache – helfen können, sich gegen Benachteiligungen zur Wehr zu setzen.“ Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Weitere Informationen

Quelle: Pressemitteilung unter www.antidiskriminierungsstelle.de
Nr. 30/2012 vom 27.08.2012