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Anti-Doping Gesetz in Kraft

Dopingsubstanzen
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Das neue Anti-Doping-Gesetz ist in Kraft getreten. Der Bundesrat billigte am 27. November 2015 das vom Bundestag beschlossene Anti-Doping Gesetz. Am 17. Dezember 2015 trat das Gesetz mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

"Wir begrüßen die Einführung des Gesetzes. Aus unserer Sicht unterstützt das Gesetz die Anti-Doping-Arbeit zum Schutz der sauberen Sportlerinnen und Sportler in Deutschland enorm", sagte Dr. Andrea Gotzmann, Vorstandsvorsitzende der NADA: "Bestehende und funktionierende sportrechtliche Ahndungs- und Sanktionsmechanismen werden sinnvoll ergänzt, vorhandene Lücken, auch bei der Verfolgung von Doping unterstützenden Hintermännern, durch den staatlichen Strafverfolgungsanspruch geschlossen. Das Miteinander von Sport und Staat bei der Verfolgung von Dopingverstößen wird nachhaltig gestärkt."

Durch das neue Gesetz ist künftig Selbstdoping strafbar. Damit werden erstmalig gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst, die beabsichtigen, sich mit dem Doping Vorteile im organisierten Sport zu verschaffen. Strafbar ist künftig auch der Erwerb und Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln für das Selbstdoping. Zudem werden die Regelungen für Hintermänner verschärft. Das neue Anti-Doping-Gesetz hilft den Strafverfolgungsbehörden, Doping-Netzwerke zu zerschlagen. Der Datenaustausch zwischen NADA, Gerichten und Staatsanwaltschaften ist erstmals gesetzlich geregelt.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl115s2210.pdf%27]__1451385420968

(Quelle: NADA)