Aktuelles vom Deutschen Behindertensportverband
Neue Rechtsordnung verabschiedet und Bundesschiedsgericht gewählt
Im Zuge der Struktur- und Satzungsreform des DBS wurde im Rahmen der Verbandsratssitzung am 22.11.2025 in Düsseldorf die neue Rechtsordnung des DBS einstimmig verabschiedet. Dieser Rechtsordnung ist Bestandteil der Satzung und regelt die Vereinsgerichtsbarkeit im Verband.
Gleichzeitig wurde auch das neue Bundesschiedsgericht des DBS eingerichtet, das als unabhängige Kotrollinstanz zur Überprüfung der Entscheidung verbandsinterner Organe bzw. zur Sanktionierung verbandsinterner Verstöße zuständig ist.
Bislang wurden zunächst drei drei Mitglieder gewählt. Der siebenfache Paralympics-Teilnehmer Matthias Berg wird den Vorsitz des Bundeschiedsgerichts übernehmen. Berg war bereits von 2001 bis 2006 Vizepräsident im DBS und ist seit 2011 im Rechtsausschuss tätig. Stellvertretender Vorsitzer ist Michael Richter, der an drei Paralympischen Spielen teilgenommen hat und seit 2009 Geschäftsführer der Rechte behinderter Menschen GmbH ist. Als Beisitzer wurde Bernhard von Welck gewählt, der ebenfalls mehrfach in verschiedenen Funktionen an den Paralympics teilgenommen hat. Von Welck war von 2004 bis 2016 Mitglied im Vorstand Leistungssport des DBS und von 2017 bis 2021 Abteilungsvorstand der Abteilung Para Schwimmen.
Damit ist das Organ rechtwirksam eingerichtet und ab sofort voll handlungsfähig ist. Die weiteren Mitglieder werden bei der kommenden Verbandsratssitzung im Juni 2026 gewählt.
