Aktuelles vom Deutschen Behindertensportverband
Jürgen Dusel erneut zum Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestellt

Das Bundeskabinett hat Jürgen Dusel erneut zum Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestellt. Seit vielen Jahren engagiert er sich für Inklusion, Barrierefreiheit und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das Amt des Bundesbeauftragten übt der Jurist bereits seit 2018 aus. Zuvor war er als Landesbeauftragter in Brandenburg tätig.
„Wir freuen uns über die erneute Bestellung Jürgen Dusels zum Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und danken ihm für die langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit, auch als Mitglied im Kuratorium des DBS, die von Klarheit, Haltung und echtem Engagement geprägt ist“, sagt DBS-Präsident Hans-Jörg Michels und führt fort: „Wir freuen uns, auch in Zukunft daran anknüpfen zu können. Mit einer klaren Vision und großer Erfahrung hat er sich konsequent für die Rechte von Menschen mit Behinderung eingesetzt und dabei nie gescheut, Missstände offen anzusprechen. Dabei kennt er die Mechanismen des politischen Betriebs ebenso gut wie die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderung. Gerade in Zeiten, in denen Haltung und Erfahrung gefragt sind, ist die erneute Bestellung Jürgen Dusels ein starkes Signal für Kontinuität, Verlässlichkeit und dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft. Ich wünsche ihm größtmöglichen Erfolg und Freude beim weiteren Einsatz für die gleichberechtigte Teilhabe Aller.“
Der oder die Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen wirkt laut Behindertengleichstellungsgesetz darauf hin, dass der Bund seine Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse von Menschen mit und ohne Behinderungen wahrnimmt.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist der oder die Beauftragte bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben zu beteiligen, soweit diese Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen betreffen. Darüber hinaus sind alle Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Geschäftsbereich des Bundes verpflichtet, die beauftragte Person bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu unterstützen – insbesondere durch die Erteilung von Auskünften und die Gewährung von Akteneinsicht.