Neue nationale Startklasse T/F 29

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Die Abteilung Para Leichtathletik führt zur Saison 2020 eine neue Sportklasse für Menschen mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) ein.

Der Beschluss erfolgt auf Grund der behinderungsspezifischen Merkmale die nicht in der Startklasse T/F 20 oder T/F 28 berücksichtigt werden.  

Für die Startklasse T/F 29 sind die Bahn- und Felddisziplinen identisch mit T/F 28, lediglich die Wurfgewichte wurden angepasst und werden Mitte Dezember 2019 in der „DBS-Wurfgewichte 2020“ publiziert. Zu Trainingszwecken können die Wurfgewichte analog „F38“ (DBS-Wurfgewichte 2019“) genutzt werden.

Die betroffenen Athleten*innen müssen sich beim jeweiligen Landesverband melden und eine Klassifizierung beantragen.  Die Klassifizierung muss spätestens 6 Wochen vor dem nächstmöglichen Klassifizierungstermin beantragt werden. Die Klassifizierungstermine werden zeitnah bekannt gegeben. Eine Klassifizierung wird von DBS-Klassifizierern beim Wettkampf durchgeführt.  Athletin*innen müssen zur Klassifizierung ein ärztliches Attest mit Nachweis einer Trisomie 21 zusätzlich zum Start- und Gesundheitspass mitbringen. Ohne Nachweis der Diagnose Trisomie 21 wird keine Einstufung in der Klasse T/F 29 vorgenommen.