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Dr. Karl Quade zur Entscheidung des DLV im Fall Rehm

Zur Entscheidung des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) im Fall des Leichtathleten Markus Rehm äußert sich Vizepräsident Leistungssport Dr. Karl Quade wie folgt:

"Zunächst begrüße ich die Entscheidung, dass Markus Rehm als Deutscher Meister im Weitsprung des DLV bestätigt wurde. Die vom DLV beschlossene Exklusion von Sportlerinnen und Sportlern mit Behinderung ab dem 01.01.2015 bedaure ich, zum einen, weil diese Entscheidung viel zu sehr die Causa Rehm im Fokus hat und zum anderen, weil es im Vorfeld keine Kommunikation mit den Verantwortlichen im Deutschen Behindertensportverband gegeben hat. Es ist für mich unverständlich, wie das Wort Inklusion über diese Entscheidungen gesetzt werden kann, wenn die Regel 144.3c nun ganz deutlich den Menschen mit Behinderung anders „wertet“. Dies wird sehr viele Sportlerinnen und Sportler mit einer Behinderung treffen, die in den vergangenen Jahren ohne jede Probleme bei Wettkämpfen im Bereich des DLV gestartet sind und ganz normal gewertet wurden. Dass der Weitsprung eines Menschen mit einer Behinderung wie bei Markus Rehm grundlegend untersucht werden muss, um abschließend eine Entscheidung über die Wertung zu treffen, ist unbestritten. Aber ohne Not eine allgemeine Ausgrenzung-Regel aufzustellen ist für mich nicht nachvollziehbar. Es wäre viel angebrachter gewesen, das Thema auf die internationale Ebene zu bringen, z.B. mit einer Nominierung für die EM in Zürich.

In der vergangenen Woche wurde ein weiteres Gespräch zwischen Vertretern der beiden Verbände für Ende November abgestimmt, um die Gesamtthematik zu erörtern, nun werden wir von diesen Entscheidungen überrascht. Ob das geplante Gespräch nun noch Sinn macht, muss geprüft werden."