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Neue Dopingkontrollvereinbarung unterzeichnet

Eine neue Dopingkontrollvereinbarung wurde im Rahmen der Ehrung der Behindertensportler des Jahres 2014 von der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) und dem Deutschen Behindertensportverband (DBS) in Köln unterzeichnet.

Ab dem 01.01.2015 wird die NADA für den DBS nun auch die Wettkampfkontrollen durchführen. Seit 2008 ist sie bereits für die Trainingskontrollen der DBS-Kaderathleten zuständig. Mit der Abgabe der Wettkampfkontrollen, wird der DBS auch ab 2015 das Ergebnis- und Sanktionsmanagement an die NADA übertragen.

Ziel des neuen Nationalen Anti Doping Code 2015 (NADC) ist es, auf nationaler Ebene ein einheitliches System von Trainings- und Wettkampfkontrollen zu etablieren.

Eine wichtige Änderung im neuen NADC ist die Einfügung neuer Verbotstatbestände in Artikel 2. Mit Artikel 2.9 wird ab sofort die Tatbeteiligung als Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen aufgenommen. Damit wird jegliche Form der Unterstützung, Aufforderung, Beihilfe etc. im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen als Dopingtatbestand gelten. Auch ein beruflicher oder sportlicher Umgang eines aktiven Athleten mit einem Athletenbetreuer, der selbst einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen begangen hat, ist ab 2015 verboten.

Zudem führen künftig drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse bereits innerhalb von 12 Monaten - und nicht wie bisher in 18 Monaten - zu einem Verstoß.

Außerdem wurde das Sanktionssystem verschärft. Bei absichtlichem Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen gilt ab 2015 eine Regelsperre von vier Jahren.

Die neuen Anti-Doping Regelwerke und die wesentlichen Änderungen sind auf der DBS-Website unter Anti-Doping http://www.dbs-npc.de/anti-doping-aktuelles.html  abrufbar.