Wer ist Klassifizierbar?
Die Klassifizierung für Sportler*innen mit einer Beeinträchtigung gewährleistet einen gerechten und sinnvollen Leistungsvergleich. Jede Sportart hat deswegen ein sportartspezifisches Startklassen-System. Jede*r Athlet*in, der*die am Para Sport teilnehmen möchte, muss eine klassifizierbare Mindestbeeinträchtigung nachweisen können. Diese Mindestbeeinträchtigung wird durch jeden internationalen Sportfachverband definiert. Dadurch kann es sein, dass ein*e Athlet*in z.B. für Para Schwimmen eine klassifizierbare Mindestbeeinträchtigung nachweisen kann, für Para Leichtathletik jedoch nicht. Auf nationaler Ebene kann darüber hinaus ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 in der Klasse „Allgemeine Behinderung“ an Wettkämpfen teilgenommen werden. Voraussetzung ist, dass die Startklasse AB in der jeweiligen nationalen Sportart zugelassen ist. Jede Sportart auf nationaler Ebene entscheidet selber welche Behinderungen in der Startklasse AB zur Teilnahme berechtigt sind.
Das Internationale Paralympische Komitee (IPC) hat zehn Mindestbeeinträchtigung aufgelistet, die zur Teilnahme an sportlichen Ereignissen innerhalb der paralympischen Bewegung auf internationaler Ebene berechtigen. Ausschließlich permanente Behinderungen berechtigen zur Teilnahme. Im Folgenden werden Behinderungen aufgelistet, die die Teilnahme an sportlichen Ereignissen innerhalb der paralympischen Bewegung erlauben.
- Beeinträchtigung der Muskelkraft: eine Einschränkung oder Aufhebung der Fähigkeit, durch willentliche Kontraktion der Muskulatur, Kraft oder Bewegungsfähigkeit zu generieren. Beispielhaft sind Wirbelsäulenverletzungen (völlige oder partielle Lähmung, Tetra- und Paraplegie), Muskelschwund, Post Poliomyelitis (Folgen von Kinderlähmung), Spina Bifida (Neuralrohrfehlbildung).
- Beeinträchtigung des passiven Bewegungsapparats: eine Beeinträchtigung des passiven Bewegungsbereichs in einem oder mehreren Gelenken. Beispielhaft sind Arthrogryposis (Gelenksteife) und Kontrakturen in Folge chronischer Immobilisierung oder Verletzung.
- Fehlen von Gliedmaßen: ganz oder teilweise fehlende Gliedmaßen (Knochen, Gelenken) als Folge von Verletzungen (z.B. traumatischer Amputation), Krankheit (z.B. traumatischer Amputation wegen Knochenkrebs) oder angeborener Fehlbildung einer oder mehrerer Gliedmaßen (Dysmelie).
- Unterschiedliche Beinlänge: verkürzte Knochen in einem Bein als Folge einer angeborenen Fehlbildung, einer Entwicklungsstörung oder eines Unfalls.
- Kleinwuchs: reduzierte Knochenlänge in den oberen und/oder unteren Gliedmaßen und/oder dem Rumpf. Beispielhaft sind Achondroplasie, Funktionsstörungen des Wachstumshormons und Osteogenesis Imperfecta („Glasknochenkrankheit”).
- Muskelhypertonie: erhöhte Spannung der Muskulatur und reduzierter Fähigkeit, einen Muskel zu strecken. Muskelhypertonie tritt in Folge einer Verletzung des zentralen Nervensystems auf. Beispielhaft sind Zerebralparese, Hirnverletzungen und Schlaganfall.
- Ataxie: Störungen der muskulären Bewegungskoordination in Folge von Verletzungen des zentralen Nervensystems. Beispielhaft sind Zerebralparese, Hirnverletzungen, Schlaganfall und Multiple Sklerose.
- Athetose: anhaltende, unwillkürliche Muskelbewegungen. Beispielhaft sind Zerebralparese, Hirnverletzungen und Schlaganfall.
- Beeinträchtigung der Sehfähigkeit: ganz oder teilweise eingeschränkte Sehfähigkeit als Folge von Verletzungen der Augenstruktur, des Sehnervs, der Sehbahnen oder der visuellen Hirnrinde (Cortex). Beispielhaft sind Retinitis Pigmentosa (Netzhautdegeneration) und diabetische Retinopathie.
- Intellektuelle Beeinträchtigung: signifikant limitierte intellektuelle Fähigkeiten und Defizite im adaptiven Verhalten, die sich negativ auf das im Alltag erforderliche konzeptionelle, soziale und praktische Anpassungsvermögen auswirken. Die betreffende Beeinträchtigung muss vor Vollendung des 18. Lebensjahres diagnostiziert worden sein.
Alle Mindestbeeinträchtigung, die nicht ausdrücklich oben genannt werden, sind Mindestbeeinträchtigung, die nicht zur Teilnahme an internationalen Wettkämpfen berechtigen. Hierzu gehören u.a.:
Schmerzen, Beeinträchtigungen des Gehörs, Muskelschlaffheit (niedriger Muskeltonus), Hypermobilität der Gelenke, Gelenkinstabilität, z.B. instabile Schultergelenke und häufige Gelenkverrenkungen (Luxationen), Beeinträchtigung der Muskelausdauer, Beeinträchtigung der motorischen Reflexe, Beeinträchtigung der Kreislauffunktionen, Beeinträchtigung der Atemfunktionen, Beeinträchtigung der Stoffwechselfunktionen, Tic- und Zwangserkrankungen, verbale und motorische Perseveration (beharrliches Wiederholen identischer Sprech- und Bewegungsmuster).
Manche Sportarten inkludieren ein oder mehrere von diesen Mindestbeeinträchtigung auf nationaler Ebene in der Startklasse AB.
Welchen Sport kann ich treiben?
Auf nationaler und internationaler Ebene inkludieren nicht alle Sportarten alle zehn Beeinträchtigungen. Manche Sportarten, wie Blindenfußball oder Goalball, sind nur offen für Athlet*innen mit einer Sehbeeinträchtigung. Andere Sportarten, wie Para Leichtathletik und Para Schwimmen, sind offen für Athlet*innen aller zehn Beeinträchtigungsarten. Die Tabelle zeigt Paralympische Sportarten mit den zur Teilnahme berechtigten Beeinträchtigungen in den Paralympischen Klassen in der jeweiligen Sportart (grau hinterlegt).
Für die Teilnahme am Behindertensport müssen Sie in einem Verein des DBS oder DRS Mitglied sein. Des Weiteren brauchen Sie auch einen Start- und Gesundheitspass, den Sie bei ihrem Landesverband erhalten. Kontaktdaten von jedem Landesverband finden Sie unter DBS – Mitgliedverbände. Der Landesverband kann Sie auch bezüglich Vereine in Ihrer Nähe informieren.
