Revisor*innen
Der Verbandstag wählt drei Revisor*innen und kann bis zu zwei Ersatzrevisor*innen zur regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung bis zum nächsten Verbandstag wählen. Sie dürfen weder Mitglied des Hauptvorstandes noch Angestellte des Verbandes oder seiner Mitglieder sein. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Revisoren
- Heinz Thönes
- Michael Nebgen