Aktuelles aus dem Bereich Prävention sexualisierter Gewalt
Führungszeugnis online beantragen
Da der Gesetzgeber von ehrenamtlich tätigen Übungsleiterinnen und Übungsleitern, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, mittlerweile ein erweitertes Führungszeugnis verlangt, möchten wir Ihnen einen neuen Schritt zur Entbürokratisierung des Verfahrens vorstellen: Der Onlinebeantraung des erweiterten Führungszeugnisses. Seit 1. September 2014 gibt es ein neues Internetportal, welches die Onlinebeantragung des erweiterten Führungszeugnisses vom heimischen Computer aus ermöglicht. Damit kann der Weg zur Stadt- oder Gemeindeverwaltung zukünftig entfallen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Presse/Archiv/2014/20140901.html?nn=3451904
Im folgenden wird die Rechtslage in Bezug auf die Notwendigkeit, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, erläutert:
Nach wie vor ergibt sich eine rechtliche Verpflichtung für Sportvereine und -verbände zur Einsichtnahme von erweiterten Führungszeugnissen bei ehrenamtlich Tätigen erst dann, wenn sie in den Anwendungsbereich des § 72a SGB VIII fallen und eine Vereinbarung mit dem zuständigen öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe darüber geschlossen haben oder wenn die Einsichtnahme in einem Zuwendungsbescheid geregelt ist. Bei ehrenamtlich Tätigen wird je nach Art, Intensität und Dauer des Kontakts zu Minderjährigen über die Einsichtnahme entschieden.
Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses stellt ein Instrument zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport unter vielen anderen dar und sollte sinnvoll in ein Gesamtkonzept eingebettet sein.