Aktuelles aus dem Bereich Sportentwicklung
Zu wenig außerschulische Weiterbildungsmöglichkeiten
Im Bereich von Erwachsenenbildung und außerschulischer Bildung gibt es nach wie vor erheblichen Verbesserungsbedarf. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Qualifizierung in Werkstätten für behinderte Menschen und Übergangsmöglichkeiten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“.
Bereits bei den Beratungen zum Bundesteilhabegesetz wurde dies nicht ausreichend berücksichtigt, wie der Deutsche Behindertensportverband in der gemeinsamen Stellungnahme des organisierten Sports auch deutlich gemacht hat. Gerade vor dem Hintergrund des Anspruchs auf lebenslanges Lernen aus Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention müssen Menschen mit Behinderung mehr Qualifizierungsmöglichkeiten haben. Beispielsweise bedarf es deutlich mehr Möglichkeiten, damit sich Menschen für die Ausübung eines Ehrenamts z.B. im Sportverein qualifizieren können. Die Ausübung eines Ehrenamts und die dafür erworbenen Fähigkeiten tragen zur Stärkung des Selbstbewusstseins bei und erhöhen auch die Kompetenzen für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Bildung geht über schulische Bildung, Hochschulbildung und Berufsbildung hinaus. Die ungeklärte Kostenfrage für Gebärdensprachdolmetscher/Innen oder anderer nötiger Assistenzleistungen (z.B. Begleitung auf dem Weg, Hilfe beim Umkleiden) stellt jedoch eine große Herausforderung und Teilhabeeinschränkung für die Menschen mit Behinderung und die Sportvereine und -verbände dar.
Wir fordern daher auch Teilhabeleistungen für behinderungsbedingte Assistenz- und Unterstützungsbedarfe (z. B. Gebärdensprachdolmetscher/innen, Übersetzung in Leichte Sprache, Mobilitätshilfen) beim Erwerb von bestimmten Qualifizierungen (z. B. Übungsleiter/innen- oder Trainerlizenzen). Ehrenamtliches Engagement muss auch für Menschen mit Behinderungen in den Strukturen des Sports oder auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens möglich sein und die dabei notwendige behinderungsbedingte Unterstützung durch angemessene Assistenz ist zu gewähren. Daher fordern wir die Finanzierung für entsprechende Assistenzleistungen und Unterstützungen durch Mobilitätshilfen im Ehrenamt.