Aktuelles aus dem Bereich Sportentwicklung
Überarbeitung des bundeseinheitlichen Anerkennungsverfahrens
Im Rahmen einer Projektgruppe wurde, unter großer Beteiligung aller 17 Landesverbände des DBS, das bundeseinheitliche Anerkennungsverfahren zum Rehabilitationssport überarbeitet und vom Hauptvorstand des DBS beschlossen. Das neue Verfahren und die dazugehörigen Formulare sind seit Anfang des Jahres gültig.
Neu in dem Verfahren ist insbesondere, dass die Richtlinie zur Durchführung des Rehabilitationssports im DBS als Bestandteil des bundeseinheitlichen Anerkennungsverfahrens eingeführt wurden. Die Richtlinie enthält zum einen konzentrierte Verweise auf die Regelungen aus der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2011 und erläutert zudem häufig gestellte Fragen in diesem Zusammenhang.
Die Formulare finden Sie als ausfüllbare pdfs wie gewohnt im Bereich Anerkennungsverfahren auf der rechten Seite.
Bei den Formularen gab es folgende Änderungen:
- Neu eingeführt wurde die Erklärung zum Antrag, dadurch Wegfall des Formulars V
- Die Formulare AN und AN II wurden zusammengefasst
- Formular DE wurde ersetzt durch die Erklärungen auf dem Formular ÜL, Formular AP (neues Formular Ansprechpartner) und Formular M
Ansonsten behält das Verfahren in vielen Punkten die gewohnte Form. Mit den Änderungen wurde das Verfahren in einigen Punkten übersichtlicher gestaltet, vereinfacht und damit der Verwaltungsaufwand für die Vereine reduziert. Mit der Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Anerkennungsverfahrens und insbesondere mit der Richtlinie zur Durchführung ist dem DBS ein wichtiger Schritt zur Steigerung der Qualität in Rahmen des Rehabilitationssports gelungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre anerkennende Stelle.