Aktuelles aus dem Bereich Sportentwicklung
Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarung mit dem vdek in Kraft getreten
Die Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarung mit dem vdek ist zum 01.01.2012 in Kraft getreten. Die Vereinbarung beinhaltet erstmals eine weitere Differenzierung der Vergütungspauschalen für verschiedene Rehabilitationssportgruppen. Damit orientieren sich die Pauschalen erstmals an dem erheblich höheren Betreuungsaufwand z.B. bei Menschen mit schweren Behinderungen, die in kleinen Gruppen betreut werden.
Im Zusammenhang mit der Vereinbarung wurden auch neue Teilnahmebestätigungen eingeführt, die ab sofort einzusetzen sind. Die Teilnahmebestätigungen nehmen eine Differenzierung der Gruppen vor und ordnen diese den entsprechenden Positionsnummern für die Abrechnung zu.
Die neue Vereinbarung legt zukünftig einen Zeitraum für die Bearbeitung von Vertragsverstößen von 4 Wochen fest, der zwingend eingehalten werden muss. Um die Bearbeitung der vermuteten Verstöße zu erleichtern haben wir testweise eine Checkliste eingeführt, die wir bitten entsprechend zu beachten und umzusetzen. Die Erfahrungen mit der Checkliste (Nutzen, fehlende Inhalte etc.) sollen Mitte des Jahres ausgewertet werden und in die Überarbeitung einfließen.