Aktuelles aus dem Bereich Sportentwicklung
Teilerfolg bei Ausgleichszahlungen im Rehabilitationssport
Aufgrund finanzieller Folgen für die Vereine durch die Coronakrise: Der DBS vereinbart mit dem Verband der Ersatzkassen eine Anhebung des Vergütungssatzes in Höhe von zehn Prozent, die zunächst für das dritte Quartal 2020 gilt
Die Coronakrise trifft auch die Vereine im Deutschen Behindertensportverband (DBS) hart und führt zu erheblichen finanziellen Einbußen. Um die Folgen für die Vereine abzumildern, befindet sich der DBS seit Beginn der Coronakrise sowohl mit den zuständigen Bundesministerien als auch mit diversen Rehabilitationsträgern im regen Austausch zu möglichen Kompensationen – mit dem Ziel, die Angebote im ärztlich verordneten Rehabilitationssport flächendeckend erhalten zu können. Es fehlt jedoch weiterhin an einem umfassenden Rettungsschirm für die Vereine, die Rehabilitationssport anbieten.
Nachdem bislang nur geringfügige Zugeständnisse, wie die Erweiterung des Rehabilitationssports im Freien sowie die vorübergehende Aussetzung der Günstigkeitsklausel, bei den Rehabilitationsträgern erreicht werden konnten, erzielte der DBS nun nach schwierigen Verhandlungen einen Teilerfolg. Mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) erfolgte eine Einigung über die Erhöhung der Vergütungssätze um zehn Prozent, befristet auf das dritte Quartal 2020. Gleichzeitig bleibt die Günstigkeitsklausel weiterhin bis Ende 2020 ausgesetzt.
DBS-Vizepräsidentin Katrin Kunert erklärt: „Wir begrüßen dieses positive Signal des vdek. Gleichwohl ist festzustellen, dass bei einer Erhöhung um zehn Prozent, befristet auf die Sommermonate bis Ende September, noch immer nicht die Realitäten vor Ort berücksichtigt werden und nicht von einer vollständigen Kostendeckung im ärztlich verordneten Rehabilitationssport gesprochen werden kann.“ Einerseits führen die behördlichen Vorgaben dazu, dass auch weiterhin noch die Rehabilitationssportgruppen um etwa ein Drittel kleiner sind als normalerweise, zusätzlich sorgen die notwendigen Hygiene- sowie Koordinationsmaßnahmen für eine höhere finanzielle Belastung bei den Vereinen.
Demzufolge können derzeit nicht alle der Rehabilitationssportler*innen von den aktuellen Lockerungen profitieren. „Die vollständige Wiederaufnahme des Rehabilitationssports wäre gerade jetzt, nach Monaten der eingeschränkten Bewegung und der sozialen Teil-Isolation, besonders für Menschen mit oder mit drohender Behinderung sehr wichtig“, betont Kunert und ergänzt: „Erst wenn der Rehabilitationssport wieder vollumfänglich kostendeckend durchgeführt werden kann, können auch alle Vereine ihre Angebote wieder öffnen.“
Damit die temporäre Anpassung des Vergütungssatzes einen spürbaren Mehrwert hat, sei es laut Kunert von großer Bedeutung, dass nun „weitere Rehabilitationsträger dem Beispiel des vdek folgen und ebenfalls Anpassungen in der Vergütung des Rehabilitationssports vornehmen“. Die wirklichen Herausforderungen für den Rehabilitationssport und unsere Vereine lägen jedoch in der Zukunft, fürchtet die Vizepräsidentin des DBS. „Es ist damit zu rechnen, dass aufgrund der Erkältungssaison im Herbst die Verunsicherung in der Bevölkerung wieder steigen und auch die Teilnahme am Rehabilitationssport dadurch wieder erschwert wird. Insofern muss eine Anpassung der Vergütung solange gewährleistet sein, wie es sowohl behördliche Einschränkungen bei der Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports als auch die Notwendigkeit zu erhöhten Hygienemaßnahmen gibt“, fordert Kunert. „Dies wird mit großer Sicherheit deutlich über das dritte Quartal 2020 hinaus der Fall sein.“