Aktuelles aus dem Bereich Sportentwicklung
Rehasport: Neue Rahmenvereinbarung zum 1. Januar 2022
Nun ist es offiziell: Zum 1. Januar 2022 wird die überarbeitete BAR-Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining in Kraft treten. Was bedeutet das für die vielen Vereine im DBS, die Rehabilitationssport anbieten? Die wichtigsten Neuerungen gibt es bereits jetzt auf einen Blick.
Im Oktober 2020 fand die erste von insgesamt vier Sitzungen zur Überarbeitung der Rahmenvereinbarung statt. Nun steht es fest: Die neue Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining wird zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Mit dem in Kraft treten der neuen Rahmenvereinbarungen gehen einige Neuerungen einher. Hervorzuheben sind vor allem die Veränderungen bzw. Neureglungen für den Rehabilitationssport im Freien und den Herzsport sowie die Einführung einer Nachweispflicht des erweiterten Führungszeugnisses sowie die Öffnung der Übungen zu Stärkung des Selbstbewusstseins für Jungen und Männer.
Die wohl umfangreichsten Neuerungen wurden für den Bereich Herzsport verhandelt. Für diesen war bislang die ständige Anwesenheit von verantwortlichen Ärzt*innen während der Übungseinheit festgeschrieben. Eine Regelung aus den 1980er Jahren, die vor dem Hintergrund des medizinischen Fortschritts im Bereich der Kardiologie und den wachsenden Herausforderungen für die Sportvereine dringend einer Überarbeitung bedurfte. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie und die Impfkampagne war es immer schwieriger geworden, Ärzt*innen für die Betreuung von Herzsportgruppen zu gewinnen. So waren zum 1. Januar 2020 deutschlandweit etwa 9.000 Herzsportgruppen anerkannt. Bei maximaler Auslastung aller Herzsportgruppen können damit rund 180.000 Menschen versorgt werden – angesichts der hohen Anzahl an Herz-Kreislauf-Erkrankungen nicht ausreichend.
Die neuen Regelungen für den Herzsport versprechen nun etwas mehr Flexibilität. Die Herzsportgruppen können nun nach Bedarf der Teilnehmer*innen und in Absprache mit der Übungsleitung ohne die ständige Anwesenheit betreuender Ärzt*innen durchgeführt werden. In diesen Fällen wird die Absicherung von Notfallsituationen durch eine ständige Bereitschaft des*der Herzsportgruppenärzt*in oder durch Rettungskräfte in ständiger Bereitschaft oder Anwesenheit sichergestellt.
Eine Neuerung, die insbesondere für das Frühjahr und den Sommer interessant ist, betrifft den Rehabilitationssport im Freien. Bereits seit Beginn der Corona-Pandemie war es möglich Übungseinheiten im Freien durchzuführen. Diese Möglichkeit wurde nun auch offiziell in die Rahmenvereinbarung aufgenommen. So kann Rehabilitationssport zukünftig, mit Einverständnis der Teilnehmer*innen, auf geeigneten Flächen im Freien durchgeführt werden. Ein Übungsraum muss jedoch auch weiterhin angegeben werden, da es eine Ausweichmöglichkeit je nach Witterung geben muss, sodass eine regelmäßige Durchführung des Rehabilitationssports sichergestellt ist.
Für bestimmte Gruppen wird der Nachweis eines erweiterten Führungszeugnisses erstmalig in die Rahmenvereinbarung aufgenommen. Dabei muss ein erweitertes Führungszeugnis ausschließlich für Übungsleiter*innen nachgewiesen werden, die im Rehabilitationssport mit Kindern und Jugendlichen sowie im Rahmen der Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins eingesetzt werden. Das Führungszeugnis ist in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren nachzuweisen.
Trotz der gesetzlichen Spezifizierung konnte erreicht werden, dass die Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins bei den gesetzlichen Krankenversicherungen zukünftig auch für Jungen und Männer abrechnungsfähig sind.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen finden Sie hier.